Du brauchst keine Sorge zu haben. Es wird genau wie Du gesagt hast nach den Bruttogehältern berechnet, die ja auch „nur“ Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Krankengeldes waren.
Vom Tag der Antragstellung auf ALG1 geht man 12 Monate zurück. Hast Du in diesem Zeitraum mehr als 150 Tage Arbeitsentgelt erhalten wird der Durchschnitt von den tatsächlichen Tagen ermittelt und bildet die Bemessungsgrundlage.
Meldest Du Dich z. B. zum 01.02.2018 und warst seit dem 01.08.2017 krank
01.02.2017 - 31.01.2018 Zeitraum, Summe Gehälter von 01.02.2017 - 31.07.2017 dividiert durch 6
Sind es weniger als diese 5 Monate im letztem Jahr vor Antragstellung, dann wird die Rahmenfrist auf 24 Monate erweitert und der gesamte Zeitraum auch mehr als 12 Monate in denen Arbeitsentgelt erzielt wurde dient zur Ermittlung der Höhe.
Meldest Du Dich z. B. zum 01.02.2018 und warst seit dem 01.06.2017 krank
01.02.2016 - 31.01.2018 Zeitraum, Summe Gehälter von 01.02.2016 - 31.05.2017 dividiert durch 16