Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt:
A bezieht ALG 1. Er hat ein Gewerbe im Gebäudemanagement angemeldet und ab dem Monat Februar einen Auftraggeber mit einem durchschnittlichen Auftragsvolumen von ca. 1000,- netto, ca. 10 Wochenarbeitsstunden. Um den Auftrag mittelfristig abarbeiten zu können, ist die Anschaffung von Geräten und Maschinen, z.B. für die Gartenpflege, nachweislich erforderlich.
Der Auftraggeber zahlt vertragsgemäß quartalsweise zur Mitte des Quartals, die erste Zahlung erfolgt also Mitte Februar anteilig für das Q1.
Frage 1: Werden die Einnahmen vom Arbeitsamt auf das ALG 1 angerechnet, auch wenn sie vollständig in neue Maschinen investiert werden?
Frage 2: In welchem Monat müssten die Maschinen angeschafft werden, um mit den Betriebseinnahmen verrechnet werden zu können, im Monat der Auszahlung (also immer der jeweilige Monat in Quartalsmitte) oder verteilt auf alle Monate gleichmäßig?
Frage 3: Werden die „Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit“ dann nur im jeweiligen Auszahlungsmonat (also wieder Quartalsmitte) dem Arbeitsamt mitgeteilt oder anteilig jeden Monat aufgeschlüsselt? Falls nur im Monat zur Quartalsmitte, wie müsste man dann die wöchentlichen Arbeitsstunden angeben?
Vielen Dank im Voraus
Henry