Guten Tag.
Eine Freundin hat mir berichtet, dass sie, ihr Kind bekommt ALG2, die Nebenkostenabrechnungungen der letzten Jahre nachreichen muss. Nun wurde wohl von ihr gefordert, dass sie die gesamte Rückzahlung (inkl. Strom) zurückzahlen muss. Ist das rechtens?
Außerdem hat der Vermieter wohl zuviel zurücküberwiesen, und sie muss nun den Gesamtbetrag an den Jobcenter bezahlen, auch das, was ihr nicht zustand und sie jetzt sozusagen doppelt an den Vermieter (und eben ans Jobcenter) zurückzahlen muss. (Könnte es sein, dass der nun vom Vermieter zurückgeforderte Betrag vom JC bezahlt werden muss?)
Zudem ist es mehr als das Kind an ALG2 monatlich erhält (so, wie ich es verstanden habe).
Wieviel Zeit darf sich das Jobcenter für die Rückforderung lassen? Die Jahre 13 und 15 wurden noch nicht überprüft, bzw. hat sie dafür noch keine JobCenter „Abrechnung“ bekommen.
Sie würde sich über eine unabhängige Einschätzung freuen.
MfG.
I.