ALG 2 Nebenkostenrückzahlung Rückforderung

Guten Tag.

Eine Freundin hat mir berichtet, dass sie, ihr Kind bekommt ALG2, die Nebenkostenabrechnungungen der letzten Jahre nachreichen muss. Nun wurde wohl von ihr gefordert, dass sie die gesamte Rückzahlung (inkl. Strom) zurückzahlen muss. Ist das rechtens?

Außerdem hat der Vermieter wohl zuviel zurücküberwiesen, und sie muss nun den Gesamtbetrag an den Jobcenter bezahlen, auch das, was ihr nicht zustand und sie jetzt sozusagen doppelt an den Vermieter (und eben ans Jobcenter) zurückzahlen muss. (Könnte es sein, dass der nun vom Vermieter zurückgeforderte Betrag vom JC bezahlt werden muss?)

Zudem ist es mehr als das Kind an ALG2 monatlich erhält (so, wie ich es verstanden habe).

Wieviel Zeit darf sich das Jobcenter für die Rückforderung lassen? Die Jahre 13 und 15 wurden noch nicht überprüft, bzw. hat sie dafür noch keine JobCenter „Abrechnung“ bekommen.

Sie würde sich über eine unabhängige Einschätzung freuen.

MfG.

I.

Wer die Nebenkosten bezahlt, bekommt das zurück, was er zuviel bezahlt hat. Und selbstverständlich muss man nicht doppelt zahlen, das Amt bekommt nur das, was ihm auch tatsächlich zusteht und nicht auch das, was der vermieter versehentlich gezahlt hat.

Ich verstehe wirklich nicht, wie Du darauf kommst, dass die zu viel bezahlten Nebenkosten jemand zustehen könnten, der sie gar nicht bezahlt hat.

Weil beim Jobcenter das Zuflussprinzip gilt. Ist dem Sozialleistungsempfänger Geld zugeflossen, wird es angerechnet. Was er zurückzahlen muss, interessiert das JC nicht. Oder nicht?

VG

I.

Oder nicht.
Siehe:
http://www.hartziv.org/nebenkosten-bei-hartz-iv.html

Gelesen. Jedoch ist mir noch nicht klar, wann das Zuflussprinzip gilt und ob der zuviel zurückgezahlte Teil der NK als Einkünfte gilt. Gibt es bspw. eine Wohngeldnachzahlung, kann das JC, soweit ich weiß, die Leistungen um den Betrag, der über dem „Existenzminimum“, oder wie sich das beim JC nennt, zurück fordern. Entsprechend des Wohngeldbetrages.

VG

I.