Hallo ElBuffo
Ist es tatsächlich Betrug?
Ja. § 263 StGB
(http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html) in diesem
Fall eben zum Nachteil der ARGE oder wie der Laden auch immer
vor Ort heißen mag.
Stimmt, „Jobcenter“ wäre die richtige Bezeichnung für den Laden.
Aber Moment mal - warum zum NACHTEIL der ARGE bzw. des Jobcenters?
Haben die nicht festgelegt, dass Person XY hilfebedürftig für den gesamten Monat Oktober ist? Warum ist die Person denn das nun auf einmal nicht mehr, wenn sie am 31.10.12 ihr Gehalt bekommt? Und dann nun doch wieder, wenn der Lohn erst am 01.11.12 auf das Konto eingeht? Das stinkt doch zum Himmel.
Jedes Gesetz hat irgendwelche Regelungen, Fristen, Stichtage,
Freigrenzen etc. die eben genau bei Erreichen dieser Termine,
Grenzen für den Betroffenen besonders schlecht sein können.
Richtig! Aber wo bitte steht, dass es verboten ist, diese Fristen/Stichtage von Vornherein zu umgehen? Es geht dem Betroffenen nicht darum, jemanden zu schaden oder sich zu bereichern, sondern lediglich darum, seine Existenz zu sichern.
Wenn der XY wieder seinen Job verlöre, dann würde er am
Monatsende sein letztes Gehalt bekommen und bereits am
nächsten Tag Anspruch auf das volle ALG-II haben.
Ja, vorausgesetzt, der Arbeitgeber macht ihm nicht wieder einen Strich durch die Rechnung, indem er Person XY das Gehalt erst zu Beginn des Folgemonats überweist. Dann siehts, dank Zuflussprinzip, wieder schlecht aus mit dem Anspruch für den besagten Monat und schwupp sind gleich 2 ALG-Leistungen weg?!
Solche Gesetze werden eben von Leuten gemacht, die keinen
Bezug zu den ganz praktischen Problemen des realen Lebens
haben.
Genau. Entweder das oder es wird absichtlich so gehandhabt? Schließlich lässt sich so bei jedem erwerbsfähigen ALG 2-Empfänger jeweils eine ALG 2-Zahlung bei Arbeitsaufnahme und/oder -Austritt einsparen. Wovon der „Hilfebedürftige“ dann leben soll, weiß nur Pfiffi. Wovon Letzeres weniger schlimm wäre, weil er dann ja noch sein Gehalt zur Überbrückung hätte.
Auf jeden Fall sollter Antrag auf ALG II aufrecht
erhalten werden, dann man ja vielleicht nicht weiß, ob das
Gehalt nicht doch erst am 01.11. auf dem Konto landet.
Was sollte das bringen? Oder ist hier für den Monat Oktober gemeint? Wenn ja, dann stimmts. Das Jobcenter darf aber auch nicht einfach die Zahlungen einstellen. Das passiert in der Regel erst, wenn die Einkommensbescheinigung für den laufenden Monat vorliegt, um den Anspruch neu berechnen zu können. Normalerweise gibts diese Bescheinigung vom AG erst Mitte/Ende des Monats.
Vielen Dank für Deine Antworten!
Grüße
Grüße zurück, junebug