ALG 2 und Minijob

Guten Abend,
ein ALG 2 Bezieher könnte einen Minijob (bis 400 EUR) annehmen. Nun herrscht allgemeine Unstimmigkeit darüber, wiviel er verdienen darf, ohne das der Verdienst auf das ALG angerechnet wird.
Wer weiß mehr und vorallem wer weiß es richtig ?

Jürgen Jäckel

ein ALG 2 Bezieher könnte einen Minijob (bis 400 EUR)
annehmen. Nun herrscht allgemeine Unstimmigkeit darüber,
wiviel er verdienen darf, ohne das der Verdienst auf das ALG
angerechnet wird.

Hallo Jürgen, die Bestimmungen dazu findest du hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR29550000… und hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR29550000…
klarer geht nun wirklich nicht.

MfG

http://www.400-euro.de/400/ALGII.html

Bruttogehalt bis:
Freibetrag: 400 Euro 15 % des bereinigten Nettogehaltes

Wer 400 Euro verdient und keine Werbungskosten nachweist, hat nach Abzug der Pauschale von 15,33 Euro ein bereinigtes Nettoeinkommen von 384,67 Euro und kann somit nur 57,70 Euro als Freibetrag behalten. Wenn Werbungskosten nachweisbar sind, z.B. Fahrkarten für den Weg zur Arbeit, wird dieser Betrag erst von den 400 Euro abgezogen und zusätzlich bleiben 15 % des Restbetrages anrechnungsfrei. Wenn der Arbeitnehmer bisher Arbeitslosenhilfe bezog, lag der frühere Freibetrag noch bei 165 Euro plus Werbungskosten.

gruß
marcel