Hallo.
Folgende Frage ;
Bin Arbeitslos seid Januar´21 .
Hab anspruch auf ALG 1
Bekomme seid 14.02.2021 ALG 2 da ALG 1 nicht bearbeitet werden kann .
Mein ex chef sendet keine Arbeitsbescheinigung zur Agentur für Arbeit .
Muss ich wenn ALG 1 bearbeitet ist ALG 2 zurückzahlen ?
Hoffe war nicht zu verwirrend.
LG