Moin,
ich habe verzweifelt das Brett „Agentur für Arbeit“ oder „Jobcenter“ gesucht, wie die Behörden seit etlichen Jahren heißen. Aber gut, das nur nebenbei.
Folgender Fall:
Eine Arbeitnehmerin hat einen befristeten Arbeitsvertrag und wird während dieser Zeit schwanger. Der Arbeitsvertrag wird folgerichtig nicht verlängert. So weit, so schlecht. Die Arbeitnehmerin bezieht also ab dem 16.11.17 ALG I. Sie geht Anfang Januar 2018 in Mutterschutz und hat auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Agentur hat ihr schon vorsorglich mitgeteilt, dass ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch mehr auf ALG I bestehe. Ist das richtig oder ist es, nach meinem Verständnis, nicht vielmehr so, dass die Agentur als Arbeitgeber auftritt und die Differenz zum vollen Anspruch bezahlen muss?
Im Netz habe ich nicht wirklich zielführende und vor allem sich widersprechende Angaben gefunden.
Würde mich über Paragraphen oder Rechtssprechungen freuen. Lasse mich gern auch eines Besseren belehren, dann bitte auch mit Paragraphen.
Danke
Data