hallo,
ich hätte eine frage, die ich für mich trotz ausführlicher suche im netz nicht abschließend klären kann. vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen - folgender fall:
person A bekommt ALG II.
da sich ein verlässlicher auftraggeber findet, macht A sich selbständig, und zwar zu mitte april, genau ab dem zeitpunkt, ab dem A den auftrag abarbeitet - das honorar geht allerdings erst im folgemonat mai ein.
A möchte sich nun vom leistungsbezug abmelden und fragt sich, wann der richtige zeitpunkt hierfür ist: mai oder schon mitte april?
für april gab es schon die zahlung vom jobcenter. falls die abmeldung schon zur monatsmitte gelten sollte - muss dann für die letzten zwei wochen die leistung vom jobcenter zurückgezahlt werden - mitsamt halber miete und halbem krankenkassenbeitrag?
ich würde mich freuen, wenn jemand genaues weiß…
gruß
menil