ALG II - Einkommensüberhang

Hallo…

kann mir jemand erklären, was es genau mit dem Einkommensüberhang bei der Berechnung des ALG II hat ?

Danke euch vorab

Hallo,

das bedeutet, dass das Einkommen den Bedarf übersteigt und deswegen für diese Person kein Alg II mehr gezahlt wird.

Unter Einkommen versteht man auch Kindergeld, Unterhalt, etc.

Gruß

das bedeutet, dass das Einkommen den Bedarf übersteigt und
deswegen für diese Person kein Alg II mehr gezahlt wird.

Unter Einkommen versteht man auch Kindergeld, Unterhalt, etc.

„Gar kein ALG2-Bedarf mehr“ ist ein bisschen unpräzise. Das Einkommen wird zunächst auf die Kosten der Unterkunft (KdU) angerechnet. Ist das Einkommen höher als die KdU, kommt es zu einem Einkommensüberhang bei den KdU. Das bedeutet, die KdU werden vollständig vom Einkommen gedeckt. Der Betrag, der dann vom Einkommen übrigt bleibt („überhängt“), wird dann im nächsten Schritt auf den Regelbedarf angerechnet. Es kann also sein, dass es zu einem Einkommensüberhang bei den KdU kommt, trotzdem aber noch ein Teil des Regelsatzes gezahlt wird.

Gruß
Jens

Hi,

dass es zu einem Einkommensüberhang bei den KdU kommt,
trotzdem aber noch ein Teil des Regelsatzes gezahlt wird.

anders herum: Zunächst wird Einkommen auf die Regelleistungen angerechnet und übersteigendes Einkommen auf die KdU. So deckt z.B. für ein viertgeborenes 5-jähriges Kind das Kindergeld die Regelleistung ab, so dass es lediglich die KdU erhält. Erst z.B. Unterhaltsleistungen würden diese von der Kommune zu tragenden Kosten reduzieren.
Ein Einkommensüberhang ergibt sich, wenn das Einkommen die Regelleistungen übersteigt.

Gruß
Ingo

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