ALG II - Jobcenter will alten Kreditvertrag

Guten Abend,

ich befinde mich derzeit leider in der misslichen Lage vorübergehend ALG II beantragen zu müssen. Während ich berufstätig war hatte ich einen Kredit aufgenommen. Diesen Kredit bezahle ich derzeit noch ab.

Das Jobcenter möchte nun den Kreditvertrag vorgelegt bekommen, sobald ich meinen Antrag abgebe. Ich habe von diesem Kredit nichts mehr übrig, sondern bezahle fristgerecht monatlich einen Teil des Betrages ab. Ist es üblich das man derartige Verträge aufzeigen muss, obwohl man zu jener Zeit berufstätig war?

Für den Fall das dies gerechtfertigt ist, darf ich selbst eine Kopie anfertigen und den Teil des Antrages schwärzen, indem die Bank aufgeführt hat, aus welchen Gründen ich diesen Kredit aufnahm?

Ansonsten wird auf den Kontoauszügen ja zu sehen sein, dass ich abbezahle und kein Vermögen habe, dass ich verwenden könnte.

Ich bedanke mich schon einmal herzlich für eure Antworten!

LG

Darum geht es dem JC gar nicht.
Überleg doch mal: Wenn du Kredite abzahlst, kannst du nicht mittellos sein! Die Kreditrate ist sofort zu stoppen, denn wenn du mittellos bist, kannst du auch keine Kredite abzahlen! Wenn du noch einen Kredit mit einer monatlich gleichbleibenden Summe bedienen kannst, von welchem Geld auch immer, muss das JC davon ausgehen, dass Du irgendwo Geld verdienst/bekommst, das evtl. angerechnet werden kann.

Das JC kommt nicht für Kredite auf! Insofern musst du Kredite gar nicht angeben!
Falls du das schon getan hast, würde ich schnellstmöglich dem Gläubiger eine Mitteilung schicken, dass du mittellos geworden bist und nun ALG II beantragen musstest deshalb bittest du um Aussetzung der Zahlung, bis Du wieder Arbeit hast. Lege eine Kopie davon dem ALG II Antrag bei.

Gruß Gwen

Ich danke Dir für den Tipp, aber die Zahlung ganz aussetzen wird nicht gehen, da der Kredit nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert ist.

Das das Jobcenter nun für die Raten aufkommt, will ich auch gar nicht, denn den Kredit habe ich einst aufgenommen und so muss ich ihn auch abzahlen, das ist ganz logisch.

Für mich ging es nur darum das ich sehr darüber verwundert war, dass man diesen Vertrag vorgelegt bekommen möchte, wo er doch eigentlich nichts mit meiner Hilfebdürftigkeit zu tun hat.

Ihn verschwiegen habe ich nicht, denn damit würde ich mir keinen Gefallen tun, denn auf den Kontoauszügen ist die Abbuchung der Rate ja zu sehen und ebenso, dass von dem Kredit nichts da mehr da ist, wovon ich mich allein über Wasser halten könnte.

Was mir nun spontan einfiele, damit die Belastung für mich persönlich nicht zu hoch wird, bei der Bank anzufragen ob ich die Rate reduzieren kann, oder alternativ in der Zeit meiner Hilfebedürftigkeit sofort vom Jobcenter eine Arbeitsgelegenheit (1,- Eurojob) anzunehmen und damit dann die Rate abbezahlen zu können.

LG

Man wird bei ALG2 gut durchleuchtet…Zu Recht.

Wenn aus dem Kontoauszug hervorgeht, dass es eine monatliche Ratenzahlung zur Tilgung einer gerechtfertigten Schuld ist (weiß nicht ob Glücksspiel etc toleriert wird), wie zum Beispiel notwendiger Einrichtungsgegenstand, kommst du mit einem verständnisvollen Bearbeiter weiter. Was du schwärzt, willst du verbergen. Der Staat muss sich dem einzelnen Steuerzahler gegenüber verantwortlich und transarent zeigen und umgekehrt. ICH zahle deine ALG2 mit. Ich arbeite 38,5 Std die Woche und bin nicht wirklich happy, wenn ich denke, dass ich jemanden unterstütze, der unser „gebeuteltes System“ schöpfen will. Vielleicht verstehe ich dich falsch, aber du willst was verheimlichen…

Guten Abend, Andi

ich befinde mich derzeit leider in der misslichen Lage
vorübergehend ALG II beantragen zu müssen. Während ich
berufstätig war hatte ich einen Kredit aufgenommen. Diesen
Kredit bezahle ich derzeit noch ab.

Das Jobcenter möchte nun den Kreditvertrag vorgelegt bekommen,
sobald ich meinen Antrag abgebe. Ich habe von diesem Kredit
nichts mehr übrig, sondern bezahle fristgerecht monatlich
einen Teil des Betrages ab. Ist es üblich das man derartige
Verträge aufzeigen muss, obwohl man zu jener Zeit berufstätig
war?

Für den Fall das dies gerechtfertigt ist, darf ich selbst eine
Kopie anfertigen und den Teil des Antrages schwärzen, indem
die Bank aufgeführt hat, aus welchen Gründen ich diesen Kredit
aufnahm?

Ansonsten wird auf den Kontoauszügen ja zu sehen sein, dass
ich abbezahle und kein Vermögen habe, dass ich verwenden
könnte.

Ich bedanke mich schon einmal herzlich für eure Antworten!

LG

Hallo Andy

Ich danke Dir für Deine Antwort und die Ehrlichkeit.

Ich will nichts verheimlichen was mit meinem Leistungsbezug an sich zu tun hat und derzeit arbeite ich auch noch 40 bis 50 Stunden in der Woche, leider fehlt mir genau ein Monat um ALG I beantragen zu können. Davor befand ich mich in einer dreijährigen schulischen Ausbildung, die auf das ALG I nicht anrechenbar ist.

Ich habe also in 11 Monaten meines Beschäftigungsverhältnisses auch hilfebedürftige Menschen mitfinanziert und damit kein Problem gehabt, denn jeder kann in diese Lage kommen und wenn Stellen gestrichen werden müssen, kann man dagegen nichts tun (Sozialauswahl, es trifft die Jüngsten/ die Kinderlosen etc.).

Bitte sieh es nicht als Angriff gegen Dich, aber schön ist es nicht, sofort zu denken ich würde etwas verheimlichen was gegen den Leistungsbezug spricht. Es mag sicher schwarze Schafe geben und das ist eine Angelegenheit die alle anderen Hilfebedürftigen ebenfalls in diese Schublade steckt. Ich finde das sehr bedenklich.

Es geht mir jedoch darum einen Teil meiner Persönlichkeit zu schützen, also etwas sehr Privates, was das Jobcenter einfach nichts angeht, und dabei geht es auch nicht um Glücksspiel oder ähnliche Geschichten.

LG

Ich denke, es ist schon üblich weil es zur Klärung der Vermögensverhältnisse beiträgt. Das mit dem Schwärzen ist üblich bei unerheblichen Angaben. Du kannst versuchen damit durchzukommen und auf persönliche Gründe und Schutz der Privatsphäre pochen. Ein strenger Sachbearbeiter wird vllt. nachhaken, könnte ja sein, Du zahlst den Steinway-Flügel davon ab. Dann kannst Du es mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit probieren (Übermaßverbot), denn immerhin versicherst Du in den Formblättern, dass Du keine Vermögensgegenstände hast.

Hallo Frau Kleinmann,

ja, die haben ein Recht darauf.

Kopie ist o.K.

Schwärzen würde ich darauf nichts, da Sie sich ja eine Immobilie oder Gold als Kapitalanlage davon gekauft haben können und dieses Vermögen erst zu verwerten ist, bevor Hartz IV greift.

Viel Erfolg.

Hallo und einen schönen Abend. Nein, Sie müssen diesen Kredit nicht vorzeigen, ich weiß zwar nicht wann sie ihn genommen hatten, aber das geht das Jobcenter nichts an. Denn nur Sie alleine müssen diesen Kredit abzahlen und das Jobcenter wird Sie dabei nicht unterstützen. Fragen Sie doch einfach mal nach, allerdings schriftlich, nach welcher Rechtslage diese Frage gestellt wird, also auf welches SGB sich hier bezogen wird.

Gruß Steffi

Schwärze die Empfänger und lass die Summen drauf. Am „Ist“ ändert es ja nichts.
Alles Gute, mein Beitrag war nicht böse gemeint. man kriegt nur echt die schrägsten Anfragen…

Hallo,

danke für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Bei Antragstellung müssen Sie alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen und Nachweise vorlegen.
Spätestens bei Einsichtnahme in die Kontoauszüge wird man Sie fragen, was für wiederkehrende Abbuchungen monatlich sind.

An Ihrer Stelle würde ich den Kreditvertrag im Original und den aktuellen Saldo vorlegen.

Bitte: Es ist muss Ihnen nichts peinlich sein.