Guten Abend,
ich befinde mich derzeit leider in der misslichen Lage vorübergehend ALG II beantragen zu müssen. Während ich berufstätig war hatte ich einen Kredit aufgenommen. Diesen Kredit bezahle ich derzeit noch ab.
Das Jobcenter möchte nun den Kreditvertrag vorgelegt bekommen, sobald ich meinen Antrag abgebe. Ich habe von diesem Kredit nichts mehr übrig, sondern bezahle fristgerecht monatlich einen Teil des Betrages ab. Ist es üblich das man derartige Verträge aufzeigen muss, obwohl man zu jener Zeit berufstätig war?
Für den Fall das dies gerechtfertigt ist, darf ich selbst eine Kopie anfertigen und den Teil des Antrages schwärzen, indem die Bank aufgeführt hat, aus welchen Gründen ich diesen Kredit aufnahm?
Ansonsten wird auf den Kontoauszügen ja zu sehen sein, dass ich abbezahle und kein Vermögen habe, dass ich verwenden könnte.
Ich bedanke mich schon einmal herzlich für eure Antworten!
LG