ALG II: Sind 15 Bewerbung monatlich zuviel?

Hallo,

ich habe mal eine Frage:
Eine Bekannte findet einfach keinen jib und ist nun in ALg II gerutscht. Nun hat sie eine Eingleierungsvereinbarung unterschrieben, in der sie 15 Bewerbung pro Monat schreiben muss. Ich finde das viel.

Bei manchen habe ich 10 gelesen,aber 15 ist schon ne Menge.

Gibt es ein Vorgabe für Bewerbungen oder ein Rechtsurteil?
Oder macht es jeder Sachbearbeiter so wie er mag?

Mein Bekannte hat echt schwierigkeiten 15 zusammenkommen, denn sie kann sich ja schlecht als ärztin oder anwältin bewerben, obwohl sie was anderes gelernt hat.

würde mich über Zuschriften freuen.

danke

nat

also ich hatte 5 bewerbungen pro woche drin stehen und bewarb mich auch auf stellen die nicht geeignet erschienen. von daher bewerben egal was und wo… das ist das was die arge will… und am besten online sondt ist das buget sehr schnell ausgeschöpf

Hallo,

die Anzahl der Bewerbungen ist Ermessenssache. Dies ist unter Anderem vom Arbeitsmarkt sowie von der Tätigkeit abhängig.

Gruß

Hallo nat,

15 Bewerbungen sind absoluter Standard! Es kommt immer ein bisschen drauf an: wenn jemand wirklich z.B. ne 5 in Rechtschreiben in der Hauptschule hatte, und keine computer besitzt, dann fällt ihm sowas sehr schwer…da kann man mal auf 10 runtergehen, aber eigetnlich sind 20 durchaus üblich. Es können soagr 30 sein.
Wenn deine Freundin arbeitslos ist, dann hat sie 20 Arbeitstage im Monat je 8 stunden lang nichts zutun und das sind 160 stunden jeden Monat! Sie braucht ganz sicher nicht 10 Stunden für eine bewerbung, was soll das also ? Wenn man jeden Monat 364Euro+seine Miete vom steuerzahler geschenkt haben will muss man schon ein wenig dafür tun den schein zu erwecken, dass man sich aktiv Arbeit sucht.

Es gibt keine festgelegte menge. Es muss „angemessen“ und zumutbar sein. Wir haben aaber aktuell einen Wirtschaftsaufschwung! es gibt also ARBEIT WIE SAND AM MEER! Als alg II Empfänerin muss sie „jede Zumutbare arbeit!“ bewerben! ALLES ! auch stelle bei Mac Donalds oder als Einkaufswagenzusamenschieberin bei Ikea! ALLES ! dazu ist sie verpflichtet! alles was sie innerhalb von 75 einfacher Fahrtzeit erreichen kann ist zumutbar vom Weg her. Da gibt es eine genaue Vorgabe!

unter http://jobboerse.arbeitsagentur.de/ gibt es etliche zumutbare arbeitssstellen, auch in Deiner Stadt!

15 sind daher mehr als OK!!!
und es ist eine Mindesst-Untergrenze ! Sie kriegt die Kohle doch vom amt wieder, wo ist also das Problem 30 Bewerbungen zu schreiben !?

Falls sie evtl. nicht genau weiß, wie man Bewerbungen schreibt, kann sie hier nachschauen

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/SiteGlobals/Fo…

http://www.arbeitsagentur.de/bund/generator/goto?id=…

oder sich von ihrem Jobcenter ein Bewerbunsgtraining finanzieren lassen.
Arbeit gibt es wirklich derzeit überall! Man muss sich nur im klaren sein, dass man als ALG I-Empfänger alles (!) annehmen muss, wozu man körperlich und geistig in der Lage wäre! Auch Zeitarbeit!

Gruß Gwenhyfar

Hallo

zu den Bewerbungen allgemein, ohne jetzt die Details der Eingliederungsvereinbarung/ EinV zu kennen: Man wird verpflichtet, sich zu bewerben und seine Bewerbungsbemühungen nachzuweisen. Man hat keinen Einfuss auf die Angebote auf dem Stellenmarkt - weder auf ihren Inhalt noch auf ihre Anzahl. Und es entscheidet der Arbeitgeber, wen er zum Vorstellungstermin einlädt, wen er einstellt - und auch, ob er Absagen an Bewerber schickt… oder eben nicht.

Deine Freundin muss ihre Bewerbungsbemühungen nachweisen. Bei Millionen fehlender Arbeitsplätze und mangelnder Stellenausschreibungen wird sie wohl (wie die meisten Betroffenen) letztlich nicht umhin kommen, sich überwiegend initiativ zu bewerben - also „blinde“ Bewerbungen an Firmen zu schicken , die keine konkrete Stelle ausgeschrieben haben. Die „Gelben Seiten“ sollen da z.B. recht hilfreich sein - die Branche heraussuchen, die zur Ausbildung /Berufserfahrung passt, dann bei allen dort genannten Firmen von A bis Z bewerben. Danach dann auf branchenähnliche, anlehnende Betriebe ausweiten . Bis man die alle durch hat, ist bereits ein neues Telefonbuch raus. Ist man Bürokauffrau und liest von einer Betriebseröffnung, für die Mechaniker gesucht werden, kann man sich initiativ für die Büroarbeit in der neuen Firma bewerben… usw. Ansonsten halt auch online die diversen Jobbörsen, Fachzeitschriften, kostenlosen Anzeigenblätter , „Meine Stadt.de“ etc. abklappern.

Sie sollte sich von dem Gedanken lösen, jeden Monat die vorgegebene Anzahl von Bewerbungen auf veröffentlichte und zu ihrem Profil passende Stellenangebote hin rausschicken zu müssen. Die wird sie in der Regel eh nicht vorfinden - und das weiss auch ihr Sachbearbeiter. Sie schreibt Initiativbewerbungen und kommt ihrer Bewerbungspflicht nach… und der Sachbearbeiter kann bei sich ein Häkchen machen, dass er sie fleissig gefordert hat. Um etwas Anderes geht es dabei letztlich nicht.

Wenn man seine Bewerbungsmappe inkl. Foto- Deckblatt einmal einscannt (kann man auch in den meisten Internet-u. Copyshops machen lassen) und als pdf- Datei abspeichert, kann man die meisten Bewerbungen ohne großen Zeitaufwand als Email verschicken und hat (abgespeichert) die Sendungskopie als Nachweis - was zumindest etwas „sicherer“ belegbar ist als eine normale Briefpost- Bewerbung ohne Einschreiben. Man kann sich aber auch persönlich oder telefonisch bewerben (-> Einzelverbindungsnachweis aufheben). -

Was die Anzahl der Bewerbungen angeht, ist das letztlich auch Verhandlungssache mit dem Sachbearbeiter. Da käme es auf den genauen Inhalt ihrer EinV an , vor allem auf den Punkt der Erstattung der Bewerbungskosten - die ja so nicht im Regelsatz enthalten sind und eine Kann- Leistung darstellen, die die Jobcenter relativ frei festsetzen können.

Eine EinV ist ein öffentlich- rechtlicher Vertrag, den man auch kündigen kann, wenn entsprechende Gründe vorliegen. (Im Zweifelsfall Beratungshilfeschein vom Amtsgericht holen und damit zum Sozialrechtsanwalt; kostet dann max. 10 Euro).
Grundsätzlich gilt, dass eine konkrete Anzahl von nachzuweisenden Bewerbungen nur verlangt werden kann, wenn auch die damit verbundene Kostenübernahme geregelt wurde (z.B. eben im Rahmen der EinV) . In der Regel werden meistens je 5 Euro pro Postbewerbung angesetzt, für Emailbewerbungen setzen manche JC je 3 Euro an. (Auch Online- Jobsuche benötigt Strom oder verursacht Internetcafé- Kosten). Maximal werden i.d.R. 260 € pro Jahr erstattet.
Bei 15 Bewerbungen monatlich dürfte es da schon ein Problem mit der Erstattung der Kosten geben - da käme es, wie gesagt, auf den genauen Wortlaut der EinV an. Ist die Kostenerstattung gar nicht geregelt bzw. würde sie nicht die tatsächlichen Kosten der (verlangten) Bewerbungen decken, läge eine einseitige Benachteiligung des (ALG2-beziehenen) Vertragspartners vor . Er müsste die ganzen (oder einen Teil der) Bewerbungskosten aus seinem Regelsatz aufbringen, der aber gar keine Posten dafür vorsieht.
Wenn es eine EinV als Vertrag ist (= von beiden Parteien unterschrieben), wäre die EinV in dem Fall wegen einseitiger Benachteiligung ggf. unwirksam und fristlos kündbar
Wenn es eine EinV per Verwaltungsakt ist (= eine Zuweisung, nur vom Sachbearbeiter unterschrieben), müsste dagegen nachweislich Widerspruch eingelegt werden (unter Umständen auch beim Sozialgericht ein Antrag gestellt werden auf Aussetzung der Vollziehung des Verwaltungsaktes -> Anwalt).

Ab ihrer nächsten EinV sollte sie darauf achten, dass sie sie nicht sofort unterschreibt, sondern mit nach Hause nimmt und sie erstmal in Ruhe überprüft bzw. überprüfen lässt (z.B. bei einer Erwerbslosenberatungsstelle, im Forum „hartz.info“ o.Ä.). Das ist ihr gutes Recht.
Allgemein dazu:
http://hartz.info/index.php?topic=726.0
http://hartz.info/index.php?topic=1349.0
http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

LG

danke für die klasse antwort. jetzt ist sie und natürlich auch ich um einiges schlauer. zum teil ist das ja echt schikane.ich werde die eingliederungsverinbarung mal einsehen und unter dem punkt bemühungen nachschauen,dann den passenden satz wortgenau hier verfassen.
bei 15 bewerbungen im monat, wären das bei 12 monaten 180 bewerbungen. und ihre kosteninfos ist in dieser sache ja fakt, dass nur ein teil gezahlt wird und man die meisten bewerbungen vorstrecken muss. danke für die tips und ich/wir melden uns.

lg

Hallo Nat,

15 Bewerbungen finde ich persönlich nicht viel.

Du hast allerdings recht, dass sie sich natürlich nicht auf alles bewerben kann, was nicht ihrer Qualifikation entspricht.

In der Regel berücksichtigen das auch die Sachbearbeiter. Es gibt Berufsgruppen, da findet man auf alle Fälle einen neuen Job. Allerdings kann es natürlich sein, dass die Bezahlung, Arbeitsbedingungen usw. nicht so toll sind. Wird der Job abgelehnt muss man in der Regel mit Nachteilen im ALG II-Bezug rechnen.
Da Du nicht angegeben hast, welcher Berufsgruppe Deine Freundin angehört oder welche Ausbildung sie hat, kann ich dazu nichts weiter sagen.

Über Rechtsurteile kann ich Dir nichts konkretes sagen. Ich weiss nur, dass das Verwaltungsgericht einmal über die Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten entschieden hat und wenn diese nicht angenommen werden, der Bezug gestrichen oder gemindert wird.

Vielleicht hilft Dir das ja weiter.

Gruß
Torsten

Ich würde auch die derzeit bereits gültige EinV mal überprüfen lassen. Das ist hier vom Rahmen her eher schwierig. Sie kann sie aber ja einscannen oder abfotografieren und in einem Themenforum -z.B. bei hartz.info unter „Fragen und Antworten“- anonymisiert hochladen (Namen/Anschriften etc. vorher schwärzen)und die Fachkundigen drübergucken lassen. Dann kann man sehen, ob und auf welcher Grundlage die derzeitige EinV gekündigt werden kann bzw. wo die Schwachstellen liegen - und worauf sie bei der nächsten EinV achten sollte.
http://hartz.info/index.php?topic=3107.0
http://hartz.info/index.php?topic=108.0

LG

Sorry, keine Ahnung ob da Vorgaben sind

Leider liegt die Höhe der abzusendenden Bewerbungen im Ermessen des Sachbearbeiters! Da können auch mal 5 ausreichend sein. Also nett die SB ansprechen und sagen, dass das einfach nicht klappen kann. Wenn man mehr Eigeninitiative zeigt, dann sind die milder gestimmt. Ist halt so bei denen. Aber daran denken, das Geld für die Bewerbungen VORHER zu beantragen!
Viel Glück bei der Jobsuche!