ALG nach Bürgergeld

Hallo,

Mit der Bitte um hilfreiche Einordnung:
A kommt aus der Lohnfortzahlung nach Kündigung in den Krankengeldbezug. Er hat einen Unfall und im Zuge der Rekonvaleszenz kommt es zu einer 10-tägigen Lücke in der AU, so dass er Bürgergeld beantragen muss, da ALG die Arbeitsfähigkeit voraussetzt. Was wenn A nun wieder arbeitsfähig wird? Wird dann ALG bezahlt nach Antrag? Und wenn ja, wie wird das berechnet?

Die Gründe für die Lücke seien hier mal hinte angestellt. Ggf wird das an anderer Stelle noch geklärt. Wobei da wahrscheinlich Fristen abgelaufen sind. Hierzu fehlen aber Infos. Es soll hier nir generell um die Frage gehen, ob Arbeitsfähigkeit nach Bürgergeld ALG Ansprich bedeutet