ALG1 Berechnung aus Brutto oder aus Netto?

Hallo an alle Wissenden,

vorab: ich frage für eine Freundin und kenne nicht alle Details (mich interessiert es aber auch :wink: ).

Man sagt ja immer das ALG1 entspricht ca. 60% (67%) des Nettogehaltes.
Nun meine Frage, zum Verständnis, anhand eines Beispiels (die genauen Summen kenne ich nicht):

Eine Person arbeitete 2 Jahre lang für eine Zeitarbeitsfirma beim Kunden und bekam ein Grundgehalt von 2.500 brutto, Plus zusätzliche Verpflegungspauschalen (steuerfrei) und Fahrtenpauschalen, jeweils pro Arbeitstag (bei Urlaub und Krankheit fielen diese Pauschalen weg). Daraus ergab sich dann ein Nettoverdienst von ca.1.900 Euro monatlich.

Auf welcher Grundlage wird hier ALG1 berechnet? Auf die 2.500 monatlich in 2 Jahren oder dem durchschnittlichen Nettoverdienst der 2 Jahre ?

Dank!

LG Jasmin

Auf welchen Betrag hast du denn den Arbeitslosenversicherungsbeitrag bezahlt? Das sollte deine Frage beantworten :wink:

Gruß,
Steve

ahhhh

Dann muss ich mir ihre Lohnabrechnung zeigen lassen.

Hallo,

Brutto (durchschnitt) je Tag des zurückliegenden Jahres. Daraus wird ein pauschaliertes Netto errechnet - nicht das tatsächliche, das ja individuell ist.

Gruß
Otto

Um die Antwort kurz aufzudröseln. Es werden nur die Lohnarten zur Berechnung herangezogen, die auch AV-pflichtig sind. Die steuer- und sv-freien Spesen z.B. gehören nicht dazu. Dein Freund wäre nicht der Erste, der hinten überfällt, wenn er sich seinen ALG1 Anspruch anschaut. Die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind auch steuer- und sv-frei und werden zur Berechnung des ALG 1 auch nicht herangezogen, übrigens auch niht für die Rente.
Diese Lohnarten sind immer ein zweischneidiges Schwert, sie erhöhen zwar das Netto, sind aber im Umkehrschluss weder für ALG 1 noch für die Rente relevant.

Data

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Ja, das mit der Rente hab ich ihr vor 2 Jahren schon so erklärt. Aber ich war mir nicht sicher bei ALG1