ALG1 endet in zwei Wochen. Kein Antrag auf ALG2 gestellt da sichere Jobaussicht in ca. 3-4 Wochen. Krankversicherung in der Übergangszeit?

Hallo.

Mein Arbeitslosengeld 1 endet in weniger als zwei Wochen. Ich habe kein Antrag auf ALG2 gestellt weil ich wahrscheinlich sowieso keines bekommen werde. Evtl. hätte ich es doch beantragen sollen, da ich nun erfahren habe, dass es Probleme mit der gesetzlichen Krankenkasse geben kann, z.B. Rauswurf aus dieser. Mit hoher Wahrscheinlichkeit bekomme ich jedoch demnächst wieder Arbeit. Wahrscheinlich zum 01.08. oder irgendwann im August. Was nun? Soll ich meine gesetzliche Krankenkasse darüber informieren? Oder soll ich mich für den Zeitraum selber privat versichern? Oder einfach gar nichts machen, da ich den Job zu einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bekomme werde und einfach hoffen, dass in der Zeit keine Unfälle passieren?

Über ein paar hilfreiche Ratschläge würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße

Hallo!

Rauswurf? Wieso das denn?

Du meldest der Krankenkasse, daß du kein Einkommen aus Jobs oder vom Amt hast, und selbst zahlen willst. Kostet etwa 180€/Monat.

Entweder meldest du dich, oder die. Denn es fällt schon auf, daß da Einnahmen von dir fehlen.

Hatte vorher schon etwas gegoogelt: http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/alg-ii-auf-krankenversicherung-achten-aid-1.1605629

Dort steht etwas von Rauswurf usw… Nächsten Montag erfahre ich, ob das mit der Arbeit klappt oder nicht. Zu 99% wird es aber passen.

Als ich die Tage beim Arbeitsamt war, hat mir der Berater so ein Blatt ausgedruckt. Dort steht drauf: 22.07.2016-20.07.2017 Arbeitslosengeld gem. § 136 360 Tage Anspruchsdauer. In der Zeile darunter: SGB III 20 Tage Anspruchsvorrat.

Was heißt das? Ist das eine Art Übergangsfrist?

Hi!

Dieser (damals schon nicht wirklch sachlich korrekte) Artikel stammt aus 2005.
Seit 2007 gibt es eine gesetzliche Pflicht für eine Krankenversicherung, was vereinfacht gesagt die Möglichkeit verhindert, dass eine GKV eine Mitgliedschaft so einfach kündigt.

Um Dir ein wenig die Angst zu nehmen:
Wenn Du in der GKV zum 20.07.2017 mit einem Ende des ALG-Bezugs abgemeldet wirst, wirkt die Versicherung noch einen Monat nach.

VG
Guido

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Hallo,
das heißt, wenn du nach dem Ende des ALG-1 innerhalb eine Monats ein Beschäftigungsverhältnis beginnst, welches krankenversicherungspflichtig ist, dann musst du für die Zwischenzeit keinen Beitrag zahlen.
Meines Wissens nach beginnt aber in diesem Fall ab Beschäftigungsbeginn eine neue Bindungsfrist bei der Kasse
Gruss
Czauderna

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Hi. Vielen Dank euch allen. Ich weiß nun Bescheid und die Antwort von Guido_ hat mir wirklich die Angst genommen, sofern ich das jetzt richtig formuliert habe. :smile:

Das der Artikel von 2005 stammt, war mir bewusst aber ich habe noch einen ähnlichen Artikel gefunden und war dann ziemlich verunsichert. Wieder was gelernt! :blush: