ALG1 in Übergangszeit

Hallo,

es geht um folgenden, wie immer fiktiven, Fall:

Herr X hat im Sommer seinen Job gekündigt um sich eine Auszeit zu nehmen.
Um seine Ansprüche auf ALG1 langfristig zu sichern hat er sich kurz nach seinem letzten Arbeitstag für 2 Tage (ein Wochenende) pro forma arbeitslos gemeldet.

Herr X hat nun einen neuen Arbeitsvertrag ab dem 1. Februar unterschrieben.
Kann er sich nun erneut arbeitslos melden und bis zu seinem Starttermin ALG1 beziehen? Aktuell lebt er von seinen Ersparnissen.

Danke und Gruß,
Steve

Kann er tun, Arbeitslosengeld bezieht er jedoch erst mal nicht, weil er selber gekündigt hat und einer Sperrzeit unterliegt.