Hallo,
wenn ein AN eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhält, aber über den Beginn der Rente hinaus krankgeschrieben ist bis zur Aussteuerung aus dem Krankengeld: Besteht dann Anspruch auf ALG 1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung? Diese ist ja eigentlich dazu gedacht, den Zeitraum bis zur Gewährung einer Erwerbsminderungsrente zu überbrücken, die in diesem Fall ja bereits gezahlt wird. Ist ggf. zu erwarten, dass die Arbeitsagentur dazu auffordern wird, einen Rentenantrag auf volle Erwerbsminderung zu stellen?
Viele Grüße