AlG1 / Nahtlosigkeitsregelung

Hallo ich hoffe das mir jemand eine Info geben kann. Vielen dank im Voraus . Noch zur Info bin Geburtsjahr 1959 so nun zu meinem Problem ich habe im sept2016 Rente beantragt auch habe ich die teilhabe am Arbeitsleben von DRV genehmigt bekommen so weit ok Beziehe noch bis März ALG1 und mir wurde gesagt ich falle dann in ALG 2. ach so noch was bin zu 50% behindert ohne Merkzeichen.Im Schwer behinderten-- Ausweis. nun aber die frage warum falle ich in Alg2 gibt es den da Keine Nachlosigkeitsregelung ? und wer muss das und wo Beantrage ich das DRV oder Arbeitsamt Wie geht das? ich möchte nicht Gerade in ALG2 enden . ich kann ja nix dafür solange ich Von DRV noch keine Antwort habe Sind mir doch die Hände Gebunden.

Vielen Dank Für eine Gute Antwort

Hallo,

Nein, Alg1 endet, wenn der Anspruch erlöscht ist.

Gruß
Otto