ALG1 : nur nach 12, 16, 20, 24 Monaten?

Hallo,
Wird ALG1 nur nach o.g. Zeit Versicherungspflichtige Beschäftigung in letzte 2 Jahren zustehen?
2.Was ist dann mit z.B. 15 oder 23 Monaten?
3. Was ist ein 5-Jahrigen Frist?
4. Was ändert sich mit 50 Lebensjahr?
5. Kündigung wegen „Mangelhafte Leistungen“ im Sinne: " kann bestehende Aufgaben trotz Ausbildung nicht erledigen"

  • ist ein Grund für Sperrzeit ALG1?

Danke im Voraus,

Hallo,
schau mal hier - https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitslosengeld/arbeitslosengeld-1.html
vielleicht hilft das ja schon etwas weiter
Gruss
Czauderna

Sehr gute Tabelle, danke.
…wie wäre es mit andere Anzahl von Monaten, also Zwischen den 12, 16,20…?
Also, mindestens 12 Monaten in letzte 2 Jahren damit Anspruch überhaupt besteht, und dann wird in die letzte 5 Jahren „geschaut“ wegen Dauer?

Hallo,
ich bin leider kein Arbeitslosengeldexperte, deshalb muss ich an dieser Stelle passen.
Sicher wird sich dazu noch der eine oder andere User melden.
Gruss
Czauderna

Günter hat die Tabelle nicht gemacht. Wenn man 15 Monate versicherungspflichtig war, dann hat man die 16 Monate eben nicht erreicht, und dann gilt das, was bei 12 Monaten steht, also höchstens 6 Monate Anspruchsdauer.

Ich nehme an, du beziehst dich darauf (auch von Günters Link):
Die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Anwartschaftszeit von zwölf Monaten muss grundsätzlich innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung (sog. Rahmenfrist) erfüllt werden.
[…]
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt von der Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und dem bei Entstehung des Anspruchs vollendetem Lebensjahr des Arbeitslosen ab

Klartext: um überhaupt Anspruch auf ALG zu haben, muss man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate gearbeitet haben. Wie lange man dann ALG bekommt, hängt davon ab, wieviel Monate in den insgesamt fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gearbeitet hat.

Auch das steht bei Günters Link:

Die Höchstdauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich zwölf, für über 50-jährige Arbeitnehmer bis zu 15, für über 55-jährige Arbeitnehmer bis zu 18 und für über 58-jährige Arbeitnehmer bis zu 24 Monate.

Keine Ahnung. Ich habe aber dazu das gefunden:

Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber betriebsbedingt oder personenbedingt ordentlich gekündigt, haben Sie keine Sperrzeit zu befürchten. Sie haben Ihre Arbeitslosigkeit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Klick auch auf den Link „personenbedingt“ weiter oben und lies das, was da steht. Darunter würde das, was du beschrieben hast, fallen.

Gruß
Christa

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