ALG1 ohne Leistungsbezug nach auslaufenden Vertrag!

Hallo zusammen,

da meine aktuelle Firme unsere Abteilung ins osteuropäische Ausland auslagert wird mein zum 01.09.21 endender Vertrag nicht verlängert.

Arbeitsuchendmeldung wurde rechtzeitig erledigt.

Meine Frage: Ich schau nach einem Job zum 1.10.21 und hätte gerne den kompletten September frei (meine Freundin hat dieses Jahr auch den Arbeitgeber gewechselt und hat Ihren Urlaub an meinen angepasst, die letzten zwei September Wochen).

Kann ich mich bei der Agentur für Arbeit so arbeitslos melden, dass ich den September kein Geld erhalte, ortsabwesend sein kann und mich im Anschluss(falls ich bis dahin noch keinen neuen Job habe) dann mit Bezug Arbeitslos melde (krankenversichert bin ich ja noch weitere 4 Wochen nach meinem Vertragsende)?

Ich finde zu dieser Variante leider gar nichts online, wäre interessant zu wissen ob dazu jemand Erfahrungen hat.

Danke und VIELE GRÜSSE

Hallo,

siehe “vorübergehende Anmeldung“:

Gruß,
Steve

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Hi Steve,

danke für den Link.

Also wenn ich mich Arbeitslosmelde dann angeben hallo bitte erstmal ohne Bezug, bin mal eben 4 Wochen weg (aber krankenversichert sollte ich ja sein da nachgehender Leistungsanspruch, korrekt?). Und dann sollte ab 1.10. die Sache automatisch mit Bezug weitergehen. Hab ich das richtig verstanden?

Danke und viele grüße

André

Hallo,

Krankenversicherung ist nochmal ein Thema, da kennt sich @Guenter_Czauderna aus, glaube ich.

Die Bundesagentur hat tatsächlich eine brauchbare Hotline (0800 4 55 55 00), die solche Fragen kompetent beantwortet. Mit denen hatte ich vor meiner Auszeit auch telefoniert.

Gruß,
Steve

2 Like

Hallo,
Vielen Dank für das Lob.
Also, es handelt sich hier nicht um einen unbezahlten Urlaub sondern um das Ende der Krankenversicherungspflicht wegen Ende einer Beschäftigung. Was wir wissen, es liegt kein Leistungsbezug von ALG-1 vor. Was wir weiter wissen, nach einem Monat, also 30 Kalendertagen beginnt eine neue, krankenversicherungspflichtige Tätigkeit. Grundsätzlich würde hier der nachgehende Leistungsanspruch greifen, also auch die Beitragsfreiheit
Gruß
Czauderna

Hallo Günter,
wenn du damit

die Arbeitslosigkeit und den Bezug von ALG meinst, dann magst du richtig liegen, ein neuer Job ist zumindest jetzt noch nicht in Sicht. Er hatte nur geschrieben

Gruß
Christa

Hallo Christa,
Vielen Dank für deine Korrektur, um es zu vervollständigen, was passiert denn wenn er keinen neuen Job findet, könntest du mich da auch ggf. korrigieren ?
Danke und Gruß
Guenter

Hallo Günter,

ich habe nur etwas richtig gestellt, was du wohl übersehen hast, habe aber gehofft, dass du dann auch noch die richtige Antwort weißt. :slight_smile:

So viel ich weiß, ist man während des Bezugs von ALG1 automatisch krankenversichert (zählt das auch als Pflichtversicherung?)

Da der September zufälligerweise 30 Tage hat und der nachgehende Leistungsansprich der Krankenversicherung auch 30 Tage gilt, dann ist wohl der „Urlaubsmonat“ komplett abgedeckt, oder?

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa,
Sehr gut - sollte er allerdings kein alg-1 nach 30 Tagen bekommen, muss er sich ab dem 1.9. freiwillig versichern und zahlen.
Gruß
Guenter

Hallo Ihr Beiden,

vielen Dank dass ihr hier euch hier so konstruktiv austauscht.

Also eigentlich habe ich Anspruch auf ALG1 ab 1.9. , da mein Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird. Rein theoretisch kann ich mir auch nen neuen Job bis Ende august suchen und hoffentlich finden, welcher am 1.10. startet, hatte ich schon mal, ne Ortsabwesenheit wird da immer zugestimmt und ich kann das ALG1 für September mitnehmen.

Da ich aber zum 15.9. mein Gehalt für August bekomme, wäre meine angefragt Variante eben für mich auch okay, also mit dem Verzicht auf Geldleistungen. Das Mal zum Background.

Viele grüße

André