Alg1 und Gewerbeschein erstmal nur beantragen!

Hallo und Guten abend,

Ich habe ein kompliziertes Anliegen.
Ich wurde betriebsbedingt gekündigt und bin ab dem 01.07.13 offiziell
Arbeitslos.
Da ich mich nun mit dem Gedanken befasse mich selbstständig zu machen, benötige ich um einen businessplan zu erstellen, als auch um vorab schonmal zu kalkulieren Einkaufspreise der Waren die ich anbieten möchte.

Hab ich etwas zu befürchten was mein Alg1 angeht? Muss ich es der Beraterin mitteilen auch wenn es erstmal Nur zum Zwecke der Informationsbeschaffung geht? Ich fange noch nicht mit dem Verkauf und Einkauf an das würde dann erst in 2-3 Monaten der fall sein ( onlineshop erstellen usw)?.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Besten Gruß

Warum Gewerbeschein?
Hi,

Da ich mich nun mit dem Gedanken befasse mich selbstständig zu
machen, benötige ich um einen businessplan zu erstellen, als
auch um vorab schonmal zu kalkulieren Einkaufspreise der Waren
die ich anbieten möchte.

Es ist nicht immer zwingend notwendig, einen Gewerbeschein zu haben, um die Einkaufskonditionen von Lieferanten zu erfragen. Aber lass dich nicht täuschen, man hat als beginnender Gewerbetreibender nicht automatisch günstigere Konditionen als ein Privatkäufer.

Ulrich

Hallo Punguin111,

ich würde der Dame vom Amt das Vorhaben schon mit teilen, bevor sie es auf Umwegen erfährt und sich merkwürdige Fragen stellt.
Trotzdem würde ich dringend davon abraten, vorsorglich einen Gewerbeschein zu beantragen. Denn damit verbaut man sich einige Förderungen. Es gibt Förderungen, die vor Gründung beantrag werden müssen.
Über die Einkaufspreise kann man sich auf Branchensites informieren, bzw.über die Margen in der Branche. Später läuft es tatsächlich so: Je höher das Einkaufsvolumen, je besser die Preise.

Herzliche Grüße

Hartmut D.

FAQ 1129 nicht gelesen?
gilt auch für Antworter
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