Alkohol am Steuer

Hallo,

neulich bin ich zum wiederholten Male in eine Verkehrskontrolle geraten und musste blasen. So weit so gut 0,0. Was mich störte war der Umgang mit mir. Im Ton schon ein Vorwurf und beleidigende Bemerkungen, weil ich fragte ob das nötig sei, denn ich hätte es eilig. Es sind oft die gleichen Polizisten…

Nächstes mal habe ich Zeit und blase nicht, bei einer anschließenden Blutalkoholkontrolle lasse ich mir unterschreiben, dass ich nicht damit einverstanden bin. Das Ergebnis ist dann 0,0 promille. Dann werde ich die Polizisten anzeigen wegen Körperverletzung.
Frage: Was kommt dabei heraus?

Viele Grüße

Reiner

Hallo,Reiner,

es tut mir leid, aber die Polizei hat da den längeren Atem.
Du kannst zum Alkoholtest gezwungen werden, da kennt das Gesetz keine Gnade.
Über das Benehmen kannst Du natürlich eine Beleidigungsklage gen den Beamten einreichen, aber sorge auf jeden Fall für mög. zwei Zeugen und die sollten mögl. nicht mit dir verwandt sein.

neulich bin ich zum wiederholten Male in eine
Verkehrskontrolle geraten und musste blasen. So weit so gut
0,0. Was mich störte war der Umgang mit mir. Im Ton schon ein
Vorwurf und beleidigende Bemerkungen, weil ich fragte ob das
nötig sei, denn ich hätte es eilig. Es sind oft die gleichen
Polizisten…

Nächstes mal habe ich Zeit und blase nicht, bei einer
anschließenden Blutalkoholkontrolle lasse ich mir
unterschreiben, dass ich nicht damit einverstanden bin. Das
Ergebnis ist dann 0,0 promille. Dann werde ich die Polizisten
anzeigen wegen Körperverletzung.
Frage: Was kommt dabei heraus?

Viele Grüße

Reiner

Nichts - denn die Polizisten brauchen eine richterliche Anordnung - und die bekommen sie ohne Grund (Ausfallerscheinungen, Alkoholgeruch usw.) nicht so einfach.
Wenn ich nichts zu verbergen habe, kann ich doch auch blasen.
Es dient doch auch Ihrer Entlastung.

MfG

M. Stephan

neulich bin ich zum wiederholten Male in eine
Verkehrskontrolle geraten und musste blasen. So weit so gut
0,0. Was mich störte war der Umgang mit mir. Im Ton schon ein
Vorwurf und beleidigende Bemerkungen, weil ich fragte ob das
nötig sei, denn ich hätte es eilig. Es sind oft die gleichen
Polizisten…

Nächstes mal habe ich Zeit und blase nicht, bei einer
anschließenden Blutalkoholkontrolle lasse ich mir
unterschreiben, dass ich nicht damit einverstanden bin. Das
Ergebnis ist dann 0,0 promille. Dann werde ich die Polizisten
anzeigen wegen Körperverletzung.
Frage: Was kommt dabei heraus?

Viele Grüße

Reiner

Hallo,

das tut mir leid, dass Sie so unfreundlich behandelt wurden. Letztlich tun die Beamten ja nur ihre Pflicht und natürlich wird generell ein Vorwurf gemacht - muss ja auch so sein, denn wenn sie nie Verdacht schöpfen würden, könnten sie ja auch nie jemanden überführen.

Zum Thema:
Der Atemalkoholtest ist freiwillig. Eine Ablehnung allein ist kein Grund für eine Blutentnahme, spricht jedoch auch nicht für Sie. Sollten jedoch weitere Anhaltspunkte hinzu kommen, kann eine Blutentnahme (durch einen Richter) angeordnet werden.

Ist das Ergebnis dann 0,0 Promille, ist das ärgerlich für Sie, aber den Polizeibeamten wird nichts passieren. Sie werden pflichtbewusst begründet haben und dürfen Fehler machen.

Eine Anzeige dürfen Sie natürlich machen - die Erfolgschance geht jedoch gegen Null.

Aber ohne Sie jetzt belehren zu wollen:
So muss es ja auch sein, denn sonst würde ja kein Polizeibeamter mehr Alkoholkontrollen durchführen.

Gruß

Hallo Rainer,

was auch immer der Grund war, um eine Alkoholkontrolle durchzuführen, weiß ich natürlich nicht.

Hat es irgendwie nach Alkohol gerochen?

Der Atemalkoholtest bei der Polizei ist immer freiwillig. Man kann ja schließlich niemanden zwingen, Luft in das Gerät zu pusten. Man muss es also nicht tun. Solange die Beamten keinen plausibelen Grund nennen, würde ich es auch nicht tun.

Sollten die Beamten einen Verdacht äußern (wie gesagt Alkoholgeruch oder auffällige Fahrweise o.ä.) und der freiwillige Test wird abgelehnt, wird als nächstes die Blutprobe kommen. Diese dürfen aber die Beamten nur anordnen, wenn ein Richter nicht erreichbar ist. Sie müssen dann einen Gerichtsbeschluss für die Blutprobenentnahme einholen. Im Allgemeinen bekommen sie den auch nach kurzer Zeit.

Eine Anzeige wird dann ins Leere laufen und außer Laufereien und verschenkte Zeit für Vorladungen etc. kommt da nicht bei raus.

Am besten steht man über den Dingen und pustet mal kurz in das Gerät und schon ist die Kontrolle zuende und nach ein paar Minuten ist man wieder unterwegs.

Hallo !

Mein Sohn würde fragen was Du eigentlich für ein Fragle bist. Was hast Du eigentlich in der Fahrschule gelernt?
Hast Du wirklich gelernt das Polizisten nur zum
Spaß den Verkehr überwachen? Hast Du nur gelernt das Polizisten Alk- Kontrollen nur aus Spaß machen? Wahrscheinlich sind Polizisten nur Arschlöcher in Deinen Augen. Vielleicht solltest Du mal anfangen Erwachsen zu werden. Jetzt zu Deiner Frage!
Wenn Du Dich weigerst kann, mit begründeten Verdacht, die Blutkontrolle angeordnet werden. Rechtlich nicht zu beanstanden. Aufgrund Deines Verhaltens würde wahrscheinlich eine MPU angeordnet werden, weil erhebliche Zweifel an Deiner charakterlichen Eingnung bestehen.
Versuch es doch mal mit Freundlichkeit! Stimm das nächste Mal einer Alk-Kontrolle zu und sei NETT wie Du es von Deinen Eltern gelernt hast (hoffentlich)
Ich wurde schon oft angehalten und gefragt ob ich mit einer Alk-Kontrolle einverstanden bin. In allen Fällen habe ich uneingeschränkt zugestimmt. Und nicht einmal mußte ich pusten.
Jezt frag Dich mal WARUM…

Hallo,

NIX kommt heraus. Ein Atemalkoholtest ist Freiwillig. Wenn dieser verweigert wird, müssen Tatsachen da sein, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Anfangsverdacht einer Straftat (Trunkenheit im Straßenverkehr) vorhanden ist.> Alkoholgeruch-Schlängellinie-nicht blinken-abwürgen des Motors-und-und-und-ist rechtlich sauber

Hallo,
sicher können ständig Alkoholkontrollen unangenehm sein, obwohl sie ja dem Zweck des sicheren Straßenverkehrs dienen und somit uns allen eine sichere Fahrt beschert.
Es kann schon sein, dass Personen, die sich zu bestimmten Uhrzeiten, auffällig im Straßenverkehr oder optisch den Einduck eines Trinkers erwecken, öfter kontrolliert werden.
Bei dir scheint es aber so zu sein, dass nach deiner Meinung sich die Polizeibeamtem eher einen Spaß mit dir erlauben. Deine künftig geplante Aktion wird aber komplett ins Leere laufen, da eine Verweigerung zur Atemalkoholanalyse immer sofort zur Blutprobe führt. Alles geschützt durch die Strafprozessordnung, sodass deine Anzeige wegen KV komplett daneben geht.
Aus meiner Sicht gibt es nur die Möglichkeit, sich über einen konkreten Anlass mit Uhrzeit und Kennzeichen des Streifenwagens zu beschweren. So eine Beschwerde heißt Dienstaufsichtsbeschwerde und wird dir extrem helfen. Allerdings nur wenn du tatsächlich unbescholten bist!
Alles Gute,
strucki

Hallo,

erst mal vielen Dank für die vielen Antworten.

Lieber Warnecke,

wenn wir schon beim vertraulichen DU sind, ich würde an Deiner Stelle Deine charakterliche Eignung in einem Forum überdenken. Du hast recht, Polizisten haben bei mir nach den letzten Aktionen nicht den höchsten Stand. Leider hast Du meine Nachricht dennoch nicht richtig gelesen, ich war stets freundlich. Jedoch muss man sich nicht alles gefallen lassen, auch nicht von Polizisten. Manche meinen nämlich, sie hätten konsequenzenlos alle Freiheiten. Also falls Du wieder einen beleidigenden pseudo- verkehrserzieherischen Kommentar auf Lager hast, spare Dir diesen.

Viele Grüße an den Sohn und vergesse nicht zu fragen, was er jetzt sagen würde…

Hallo Reiner,
was bei einer solchen Verhaltensweise herauskommt kann ich schlecht voraussagen. Tatsache ist aber, dass für einen Alcotest in Deutschland immer ein konkreter Verdacht auf Trunkenheitsfahrt bestehen muß. Welche Gründe die einschreitenden Polizisten bei der Kontrolle angeben haben, hattest du nicht mir nicht benannt.
Formaljuristisch muss einer Blutbrobe aber auch nicht zwingend ein Alcotest vorausgehen. Ein konkreter Verdacht auf Trunkenheit aber muß bestehen.
Viel Glück und nicht so viel Ärger mit der Polizei…
Liebe Grüße

Hallo Reiner,

dabei wird wohl gar nichts herauskommen, denke ich.
Die Polizeibeamten dürfen jederzeit Jedermann zur Verkehrskontrolle anhalten, auch wenn nicht irgendein konkreter Verdacht vorliegt.
Wenn sie einen Alcotest machen möchten, kann man den natürlich dankend ablehnen, muss dann aber eben mit einer Blutentnahme rechnen. Selbst wenn diese später 0,00 Promille ergibt, können die Beamten sie begründen, etwa damit, dass sie den Eindruck hatten, dass evtl. Alkohol zu riechen war oder sich auf einen Fahrfehler oder irgendetwas anderes beziehen, was so ganz einfach nicht zu widerlegen ist.
Kann es sein, dass Du irgendwie schon mal auffällig geworden bist, evtl. sogar wegen Trunkenheit im Verkehr o.ä.? Oder dass Du als jugendlicher Raser bekannt bis? Vielleicht sogar selber schon mal unfreundlich zur Polizei gewesen bist? Die haben alle, was solche Dinge angeht, ein sehr gutes Gedächtnis. Solche Vorbelastungen führen natürlich zu vermehrten Kontrollen, gerade dann, wenn man schon mal wegen Alkohol aufgefallen ist. Diese Kontrollen sind auch begründet und müssen sein.
Es kann natürlich auch sein, dass die Beamten einen Hinweis auf Dich/Dein Fahrzeug wegen irgenwelcher Auffälligkeiten bekommen haben und Dich deshalb öfter unter die Lupe nehmen.
Vorschlag: Versuche, auf der Polizeidienststelle mit dem entsprechenden Beamten ein aufklärendes Gespräch zu führen, evtl. unter Anwesenheit seines direkten Vorgesetzten und kläre - ganz ruhig und freundlich, ab, weshalb Du öfter kontrolliert wirst.
Vielleicht entspannt sich dann die Lage ganz von selbst. Aber bitte nicht drohen oder dergleichen, das bringt nichts ein. Aber eine höfliche Frage, weshalb man denn Dir gegenüber recht unhöflich war, darf wohl erlaubt sein. Manchmal haben sie auch nur einen schlechten Tag…

Gruß Elliot

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Mein Sohn (23)sagt das SIE Erwachsen werden sollten!
Dem schließe ich mich an. Für das DU entschuldige ich mich!

Hallo,

der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist ärgerlich und bereits diesen würde ich so nicht auf mir sitzen lassen.

Zweifelsohne ist eine Verkehrskontrolle gem. § 36 Abs. 5 StVO eine legitime Maßnahme der Polizei, der man sich auch zu einem wiederholten Mal durch fast immer die selben Polizisten nicht entziehen kann. Allerdings gebe ich Ihnen natürlich recht, dass ein angemessener Umgangston, der hoffentlich auch von Ihnen gewahrt wurde, durch die eingesetzten Polizeibeamten gewahrt bleiben muss. So viel als Vorgedanken.

Bei einem Atemalkoholtest handelt es sich um eine Maßnahme der Polizei, deren Mitwirkung durch den Bürger bedarf. Die Eingriffsschwelle ist nach h.M. sehr gering und darf, aufgrund fehlender Legitimation, nicht gewaltsam durchgesetzt werden. Anders verhält es sich bei einer Blutentnahme. Diese ist gem. § 81 a StPO auch gegen den Willen des Betroffenen (Owi-Verfahren: =>0,5 - 1,09 Promille) oder des Beschuldigten (Strafverfahren: => 1,1 Promille), also auch gewaltsam, durchsetzbar. Um eine solche Blutentnahme umsetzen zu können, hat sich mittlerweile (wieder) der gesetzlich vorgeschriebene Richtervorbehalt durchgesetzt. Dies bedeutet, dass vor einer Blutentnahme die Anordnung durch einen Richter zu erfolgen hat (zumindest telefonisch). Im Rahmen der richterlichen Anordnung wird natürlich durch diesen auch abgefragt, aufgrund welcher Tatsachen die Polizeibeamten davon ausgehen, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluß von Drogen und/oder Alkohol ein Kraftfahrzeug geführt hat. Die alleinige Weigerung des Fahrzeugführers reicht für die Anordnung einer Blutentnahme auf keinen Fall aus und kann im einfachsten Fall lediglich _ein_ Indiz, wenn auch ein Schwaches, für Alkoholkonsum sein. D.h., alleine aus dem vorgenannten Grund dürfte es eigentlich nie zu einer Blutentnahme kommen. Natürlich kein WENN ohne ABER. So gibt es verschiedene Möglichkeiten, trotzdem zur Blutentnahme zu kommen. 1. Die Polizeibeamten begründen die sogenannte Gefahr im Verzuge und lassen eine Blutentnahme ohne richterliche Anordnung durchführen. 2. Dem Richter werden Tatsachen (am Telefon) geschildert, die diesen zu der Entscheidung kommen lassen, dass eine Blutentnahme unbedingt erforderlich ist - die Beamten lügen also vorsätzlich (im vorliegenden konstruierten Fall)

Wenn jetzt nach einer rechtswidrigen Blutentnahme eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die Polizeibeamten erstattet wird, gibt es Ermittlungen der nächsthöheren Polizeibehörde gegen diese Beamten. In diesem Zusammenhang kommt es auf die Argumentation der Beamten und die im Vorfeld gefertigte Papierlage an.
Meiner Meinung nach wird die Anzeige im Sande verlaufen, da man davon ausgehen kann, dass die Polizisten vielleicht nicht die besten Manieren haben, jedoch etwas von ihrem Beruf verstehen.

Aus den vorgenannten Gründen, die ich zeitmäßig etwas vereinfacht dargestellt habe, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizeibeamten wesentlich wirksamer. Im Ergebnis wird zwar ebenfalls nicht sehr viel heraus kommen, aber die Beamten werden zusehends ruhiger und umgänglicher in ihrer Arbeitsweise. Das lässt sich ganz einfach damit begründen, dass normalerweise Dienstaufsichtsbeschwerden immer auf ein von Polizeibeamten initiiertes Ordnungswidrigkeitenverfahren erstattet werden. Dabei geht die übergeordnete Behörde von sogenannten „Auge um Auge, Zahn um Zahn“-Aktionen aus, wo sich der bestrafte Bürger an dem Polizeibeamten „rächen“ möchte. Im vorliegenden Fall gab es aber eben keine Ordnungswidrigkeit und demzufolge wird bei sachlicher Schilderung den festgestellten Verfehlungen der Beamten wesentlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Ich hoffe das erklärt etwas die Abläufe und hilft bei der Beantwortung der Frage - eine Pauschalantwort ist nicht möglich.

Hallo.

Was wollen Sie wissen? Probieren Sie es einfach aus!

Grüße, Steffen Rempp

Hallo,
die Polizei kann verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Das kann lästig sein aber man muss da durch; das ist manchmal auch für diese Leute unangenehm. Wir dürfen aber dankbar sein, dass wir nicht in einem Polizeistaat leben, sondern in einem Rechtsstaat, in dem jeder gleich behandelt wird (jedenfalls sollte); der Bürger hat auch Rechte gegenüber dem Eingriff des Staates, sich entsprechend zu wehren.
Wenn man sich weigert, den In-das-Röhrchen-Blasen-Test zu machen, kann man zur Blutabnahme gezwungen werden. Eine Beschwerde oder Anzeige belastet einen nur selbst (der Ärger wird nur größer) und man lässt nur mehr Macht dem anderen (dem Staates)über sich zu. Das kann man vermeiden.
Gruß
webcruiser

Atemalkoholanalyse ist freiwillig- Rechtsgrundlagen für zwangsweise AAK-Analyse existieren nicht.
Die Blutentnahme kann mit Zwang durchgesetzt werden, unterliegt aber dem Richtervorbehalt-> ein Richter muß sie (bei Unfreiwilligkeit) anordnen. Wenn die Polizei diesen Richtervorbehalt beachtet sehe ich keine guten Chancen für eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt, allerdings wird kein Richter eine grundlose Blutalkoholanalyse anordnen.
Sollten die Polizisten keinen Richter in Anspruch nehmen können(aus welchen Gründen auch immer) müssen sie auf die Ermächtigung der Gefahr im Verzuge abstellen.
Es müssen Ausfallerscheinungen des Fahrzeugführers, Atemalkoholgeruch oder Sonstiges vorliegen um einen körperlichen Eingriff (die Blutentnahme)zu rechtfertigen. Die Polizei muß Anhaltspunkte dokumentieren welche einen Verdacht schon vorher begründen. Natürlich hätten Sie schlechte Karten wenn die Beamten -vielleicht sogar übereinstimmend- behaupten bei Ihnen Alkohol gerochen zu haben.- Ich glaube nicht, dass es den Polizisten im Falle einer Anzeige schwer fallen würde ihre Haut zu retten.

In der Praxis werden aber wohl die wenigsten Polizisten tatsächlich die Blutentnahme auf eigene Kappe und ohne AAK- Vortest anordnen. Kein Polizist macht sich sinnlos die Arbeit nur um Sie zu ärgern. Ich denke wenn Sie sich so verhalten wie Sie beschrieben haben und nicht nach Alk riechen wird es nicht zur Blutanalyse kommmen! :smile:

Wenn Sie einfach Pusten sind Sie aber sicher schneller wieder auf der Fahrbahn- soviel ist auch sicher:smile:. Sagen Sie sich einfach, dass diese Kontrollen auch Ihrer Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Kinder dienen!!!

Ich hoffe ich konnte helfen , mfg

Hi.

Ganz spontan würde ich sagen, Gar nichts. Wenn du nicht pusten willst, muss halt eben eine Blutabnahme folgen, weil du ja scheinbar was zuverbergen hast, auch wenn du im Endeffekt 0,0 Promille hast. Ich glaube nicht, dass du da mit einer Klage auf Körperverletzung weit kommst. Aber frag doch spaßeshalber mal im Rechtsbrett nach.

Gruß
Tina

Hallo kolo111,

zunächst erst mal: ein wenig Verständnis für die Polizisten sollte man schon entgegenbringen, denn die haben einen dienstlichen Auftrag zur Kontrolle. Und dies dient letztlich dazu, die Allgemeinheit, also auch Dich, vor evtl. Alkoholsündern zu schützen!

Aber zu Deiner Frage: Du bist nicht verpflichtet, den Test mit zu machen. Sollten jedoch die Polizisten einen „Anfangsverdacht“ haben (Alkoholgeruch, auffälliges Verhalten, vergrößerte Pupillen u.a.), können sie auch gegen Deinen Willen eine Blutentnahme erzwingen. Dazu braucht es aber eine richterliche Anordnung! (§ 81a StPO)

Die Weigerung hat keine bußgeldrechtlichen Konsequenzen.

Körperverletzung durch die Polizisten läge aber nur vor, wenn sie Dir physische Gewalt antun würden. Das ist hier bei der Aufforderung zum Pusten eindeutig nicht der Fall!
Und Beleidigung, na ja, das musst Du Dir gut überlegen: denn Du musst es beweisen können. Wenn Du einen Zeugen dabei hast geht es vielleicht. Es bringt aber meist nicht viel, da die Aussage des Polizisten mehr Gewicht hat, zumal, wenn er noch einen Kollegen dabei hat!

Gruß Wolfgang

Moin,

Antwort: Nichts
Bei der Nichteinwilligung zur Blutentnahme wird eine Verfügung über den Staatsanwalt eingeholt ( telefonische Zustimmung vollkommen ausreichend ) der die Blutprobenentnahme anordnet. Diese widerum wird dann auch gegen den Willen des Probanden, auch unter Einwirkung von Gewalt, durchgeführt. Mehraufwand geht zu Lasten des Probanden.
Über den Umgansgton, Art und Weise der Behandlung vor Ort hat man die Möglichkeit auf dem Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde tätig zu werden.

mfg Fopo