Alkohol am Steuer - Führeschein weg wegen Zeuge?

Eine Bekannte hat ziemlich viel Getrunken, auf einmal stand die Polizei vor der Türe und meinte sie sei Auto gefahren. Die Polizisten sind auch einfach in die Wohnung. Es hätte anscheinend jemand bei der Polizei angerufen und gesagt, sie sei Auto gefahren. Der Zeuge hat ausgesagt, was sie an hatte. Meine Bekannte hat die Polizisten aus der Wohnung gebeten. Die sind aber nicht gegangen mit dem Vorwand sie hätte die Polizei rein gebeten. Die Polizei hat das Auto gesucht und festgestellt, dass der Motor warm war. Allerdings war ein Freund von ihr kurz vorher da und hat das Auto angesehen und wollte div. Sachen reparieren. Die Polizei hat sie in dem Sinn nicht im Verkehr angehalten, sondern haben bei ihr an der Wohnung geklingelt. Das ganze ist dann ziemlich eskaliert, die Polizisten sind mit ihr ins Krankenhaus gefahren und haben ihr mit Gewalt Blut abgenommen. Sie wurde über Nacht im Krankenhaus festgehalten.

Nun hat sie eine Anzeige wegen einer Trunkenheitsfahrt.

Das dubiose ist, dass Sie zwischenzeitlich von der Polizei die Autoschlüssel, die sie ihr in der Wohnung abgenommen haben in den Briefkasten geworfen bekommen hat. Den Führerschein hat sie auch noch. Das ganze ist wenige Wochen her.

Sie hat jetzt schon die zweite Vorladung zur Vernehmung von der Polizei bekommen. Obwohl sie da schon zwei mal angerufen hat, und gesagt hat, dass Sie die Aussage verweigern wird, dies hat hat ihr Anwalt der Polizei schon zwei mal schriftlch mitgeteilt.

Der Anwalt hat dringend zur Verweigerung der Aussage geraten.

Jetzt kommt es wohl zu einer Verhandlung.

Wie sieht die Rechtslage aus?

  1. Ist der Führerschein weg?
  2. Dürfen die Polizisten einfach so in die Wohnung?
  3. Dürfen die einen von daheim abholen und ins Krankenhaus bringen und mit Gewalt Blut abnehmen, obwohl die einen gar nicht beim Fahren erwischt haben nur auf Grund einer Aussage von irgendeinem?

Bitte dringend um Hilfe von jemandem der sich mit sowas auskennt

Hallo,
ich kann Dir in dieser Sache nicht helfen. Außerdem hat ja Deine Freundin einen Anwalt.
Viele Grüße -Rat

Hallo,
ich kann nicht helfen.

Also, wenn ihr schon einen Anwalt bemüht habt, dann verstehe ich diese Frage hier nicht. Genau für solche Fragen sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen.
Die Polizei darf den Führerschein sowieso nicht für längere Zeit einbehalten, sondern das muss ein Gericht entscheiden. Und vor Gericht kommt es auf die Beweisführung an und da kann ein guter Anwalt von sehr großem Nutzen sein. (Vorausgesetzt, die Sache hat sich wirklich so zugetragen, wie es hier aufgeschreiben wurde.)

Hallo, tut mir leid, da bein ich kein Experte. Die ganze Sache ist aber mehr als dubios. Wenn schon ein Anwalt eingeschaltet ist, muß der doch einen Rat geben können.
Gruß Ingeborg

Manchmal passieren Dinge die nicht sein dürfen und doch geschehen sie …

Das ist ja sehr interessant, was Du da schilderst.
So ein Zeuge kann einen schon drankriegen, wenn er NICHT ANONYM anruft.
Deine Bekannte hat sich nach der Sache ein bißchen ungeschickt verhalten (würde aber wohl jeder wegen des überraschungsmoments)

Das mit dem Freund und dem Reparieren mag wohl sein,ist hier aber unwichtig.

Fakt ist, dass Deine Bekannte betrunken gefahren ist.

Warum die Polizei so rabiatt vorgegangen ist, verstehe ich nicht, wenn die Bekannte freundlich gebeten hat…
Mein Mann ist Polizist und er meint auch, dass da ein kleiner „Schummler“ im Text sein muss.
Normalerweise hat die Polizei vor Ort ein Blasröhrchen dabei und es wird kein Blut abgenommen und ins Krankenhaus transportiert.
Das Ergebnis der Blutuntersuchung wäre interessant !!
Wenn sie sie im Krankenhaus behalten, dann kann das nur ein sehr hoher Promillewert gewesen sein und das geschieht dann zum Schutz der Person.
Sonst wird kein solcher „Aufwand“ betrieben.

Deine Bekannte hätte zu den Terminen bei der Polizei gehen sollen. Da hätte sie noch etwas klarstellen / mildern können.

Ist ja jetzt schon rum ums Eck. Fakt ist jetzt der festgestellte Promillewert.

Je nach Höhe erfolgt das Strafmaß, ab 0,8 Promille ist der FS für einige Zeit futsch + Geldstrafe.

Ein Gutstellen mit der Polizei im Nachhinein wäre ratsam - vielleicht geht das ja noch irgendwie. Die Polizisten sind nämlich bei einer Verhandlung auch als Zeugen da.
Und wahrscheinlich nicht sehr gut auf Deine Bekannte zu sprechen.

Viel Glück
Uli

Hallo,

kann Dir in dieser Sache leider nicht weiterhelfen.

Zur Angabe der Personalien ist Deine Bekannte verpflichtet und muss zu diesem Zweck auch auf der Polizeiwache erscheinen. Dort wird dann auch festgehalten, dass sie keine Aussage machen will. Dass sie keine Aussage machen will, muss aber schriftlich festgehalten und von Deiner Bekannten unterschrieben werden.

LG Hilde

Hallo,

sorry, aber wir können da leider keine verbindliche Auskunft geben - dies ist eine Sache für den Anwalt. Da sie ja scheinbar einen Anwalt hat, müsste dieser dazu doch eine Auskunft geben können…

Gruss Uwe
http://www.aufbauseminare-siegen.de

Hallo Lillyfee,

das mit demfahren kann durchaus problematisch werden, auch wenn hier Aussage gegen Aussage steht. Natürlich sollte der von dir hier genannte Freund als Zeuge auftreten, denn wenn er das Auto in der Zwischenzeit repariert hat während Sie feiern war gibt es keinen Probleme…

Große Frage … ist Sie gefahren … oder nicht.

Letztendlich sollte sich aber am besten der Anwalt darum kümmern, da diese Fakten sich gegenseitig bedingen und du somit immer im Bereich wenn dann bist.

Sry für die schwammige Auskunft, aber ich bin kein Jurist…

Viel Erfolg für deine Freundin
Toby

Tut mir leid, bin kein experte in diesem Gebiet

Sie haben doch einen Anwalt. Der sollte sich mit so etwas auskennen.
Ansonsten zu Ihren Fragen: Ja die Polizei darf das. Sie „oder Ihre Bekannte“ standen in dem Verdacht, eine Straftat begangen zu haben und zur Sicherung von Beweisen darf die Polizei Durchsuchungen vornehmen und
auch Blutproben anordnen.
Durch das Verhalten "Situation ist eskaliert) haben Sie denn Verdacht nahezu bestätigt, so dass jeder Richter die Polzeibeamten unterstützen würde.

Hallo Lillyfee79,
leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Sollte sie doch ihren Anwalt fragen - der weiss doch genau bescheid!! :smile:

Tag,
tut mir leid, ich kann da nicht verbindliches sagen.