Tach!
Kann man als Beschuldigter hier nicht die Aussage verweigern?
Hallo,
natürlich kann und sollte man die Aussage verweigern. Es hat
sich schon mancher zu sehr verplappert.
Nun habe ich in testares erstem Link gelernt, dass für die Widerlegung der Nachtrunk-Behauptung bekannt sein muss, mittels welchen Getränkes der Nachtrunk erfolgte.
Könnte man sich nun darauf zurückziehen, nichts zu sagen? Und ggf. vor Gericht zu behaupten, man hätte aus der Reserve-Hausbar, die sich nahe besagtem Heizungskeller befände, wahllos aus allen Flaschen getrunken (nehmen wir an, es handle sich um 25 Flaschen verschiedenster Alkoholika)?
Eigentlich müsste doch „die Staatsmacht“ mir beweisen, dass ich betrunken gefahren war und es keinen Nachtrunk gab.
Wenn man nun einfach gar nichts sagt und jedwede Untersuchung kategorisch verweigert, sich ggf. noch vor 25 Flaschen mit harten Alkoholika setzt, die allesamt die eigenen Fingerabdrücke tragen, dürfte eine Beweisführung diesbzgl. schwierig sein.
Wie könnte denn unterschieden werden zwischen der Wahrheit
(nehmen wir an, der Beschuligte hätte 8 Bier und 5 Schnäpse in
der Kneipe getrunken und wäre dann nach Hause gefahren) und
seiner Behauptung des Nachtrunks (nehmen wir an er würde
behaupten, 0,5 L Vodka in den o.g. 20 Minuten, bis die Polizei
ihn auffand, getrunken zu haben)?
Wie würde man dies nachweisen?
Relativ einfach. Wenn Alkohol abgebaut wird, entstehen
Abbauprodukte die im Blut nachgewiesen werden können. Hinzu
kommt noch, Alkohol im Blut wird einmal abgebaut, und wenn
getrunken wird aufgebaut. Werden zwei Blutproben genommen, und
die zweite Blutprobe ca, 30Minuten später, zeigt einen höheren
Wert, dann ist ein Nachtrunk wahrscheinlich, sinkt der Wert
ist der Nachtrunk unwahrscheinlich. Und dazu wie gesagt die
Abbaustoffe.
s.o.
Offenbar muss das Getränk bekannt sein.
Wenn ich zunächst einfach kein Wort sage und später vor Gericht behaupte, es habe einen Nachtrunk gegeben, der Keller sei ja auch voller Flaschen. Wie sähe dies in der Praxis aus?
Kannst Du ein Beispiel umreissen?
Überall wo behauptet wird, nüchtern hätte jemand etwas niemals
gemacht. Der böse Alkohol hätte enthemmend gewirkt.
Im vorliegenden Fall hätte man ja „nichts gemacht“, sondern wäre einfach nur nach Hause gefahren.
Noch einmal: ich fahre niemals betrunken und unterstütze das
auch nicht. Bin lediglich an dem Verfahren interessiert.
Trotzdem gut wenn man es weiß. Man weiß ja nie.
Bin wirklich nur theoretisch interessiert.
Danke und Gruß,
M.