Alkohol am Steuer - Grauzone?

2 Szenarien

  1. Ein Autofahrer der etwa 1,2 Promille hat, fährt, nach einem Trinkabend nach Hause, parkt sein Auto und betritt sein Haus. Etwa 15min danach klopf die Polizei an die Tür und bezichtigt den Fahrer des alkoholisierten fahrens, untermauert durch eine anonyme Zeugenaussage. Dieser wird nach dem „pusten“ dazu aufgefordert mit zur Wache zukommen und sich einem Bluttest zu unterziehen, da das mobile Atemkontrollgerät 1,2 Promille anzeigte. Das Ergebnis des Bluttests steht noch aus.

  2. Ein Autofahrer der etwa 0,5 Promille hat, fährt, nach einem Trinkabend nach Hause, parkt sein Auto und betritt sein Haus und trinkt noch zum Abschluss die kleinere Hälfte aus einer 0,7L Wodka-Flasche. Etwa 15min danach klopft die Polizei an die Tür und bezichtigt den Fahrer des alkoholisierten fahrens, untermauert durch eine anonyme Zeugenaussage. Dieser wird nach dem „pusten“ dazu aufgefordert mit zur Wache zukommen und sich einem Bluttest zu unterziehen, da das mobile Atemkontrollgerät 1,2 Promille anzeigte. Das Ergebnis des Bluttests steht hier ebenfalls noch aus.
    Fragen 

1 . Kann der Bluttest einen Unterschied zwischen diesen beiden Szenarien feststellen bspw. durch den Alkoholabbau im Blut o.Ä.?

2 . Oder ist jegliche Anschuldigung haltlos, da die Polizei den Fahrer nicht auf frischer Tat ertappte, sprich im Fahrzeug und da in diesem 15min-Zeitraum nicht eindeutig geklärt werden kann was der Fahrer getan hat. Sozusagen „Im Zweifel für den Angeklagten“?

Hallo,

in dem Fall werden 2 Blutproben im zeitlichen Abstand genommen. Bei Nachtrunk steigt der Wert noch an. Dadurch kann festgestellt werden wie hoch der Promillewert war.

MfG.

Nostra

Aber ab irgendwo muß auch Rechtsfriede sein.
Ich denke nicht, daß in einem Rechtsstaat die Polizei ohne Gerichtsbeschluß einen unbescholtenen Bürger, der mit dem Auto gefahren ist und sich dabei unfallfrei gemäß der Straßenverkehrsordnung verhalten hat, aus seinem Haus zerren und einer zwangsweisen Untersuchung irgendwelcher Blutwerte unterziehen wird.

Hallo,

*grins…Du suchst nach einer Rechtfertigung für eine Alkoholfahrt…kann ich verstehen…

Nun, das zweite Szenario betrifft den sogenannten „Nachdrunk“. Das kommt zwar vor, aber Dein Problem ist in diesem Fall die Umkehr der Beweislast.

Ich versuche Dir das einfach zu erklären: Du fährst besoffen durch die Gegend und die Polizei verfolgt Dich. Die nehmen eine Blutprobe mit gehörig Promille.
Soweit die Tatsache…

Dein Problem ist, zu beweisen, dass Du das Ganze kurzfristig, sagen wir „gesoffen“ hast. Denn die Tatsache, dass Du Alkohol im Blut hast ist nun mal da.

Wenn das Ganze zu einem Prozeß unter diesen Voraussetzungen kommt, wird die Frage wichtig, wie lange es gedauert hat, bis Dir das Blut abgenommen wurde.

Auch zwei Blutabnahmen sind da völlig irrelevant, denn es geht darum, wann haste gezecht, der Abbau Deiner Promille ist da völlig egal.

Also, um es auf den Punkt zu bringen, Du hast eine Straftat begangen.
Das kann Dir mit dem Bluttest bewiesen werden.
Ein Argument, das beweist, dass Du den Schnaps hinterher getrunken hast und es ist gut.
Das könnte allerdings problematisch werden…

Ich denke nicht, daß in einem Rechtsstaat die Polizei ohne
Gerichtsbeschluß einen unbescholtenen Bürger, der mit dem Auto
gefahren ist und sich dabei unfallfrei gemäß der
Straßenverkehrsordnung verhalten hat, aus seinem Haus zerren
und einer zwangsweisen Untersuchung irgendwelcher Blutwerte
unterziehen wird.

Das ist auch keineswegs der Fall.
Zuerst wird immer ein Atemalkoholtest auf freiwilliger Basis angeboten, wird der abgelehnt und es liegt ein ausreichender Verdacht vor dann kommt ein Richter ins Spiel der dann eine Blutprobe anordnet.

Gruß Crack

Moin!

Ich denke nicht, daß in einem Rechtsstaat die Polizei ohne
Gerichtsbeschluß einen unbescholtenen Bürger, der mit dem Auto
gefahren ist und sich dabei unfallfrei gemäß der
Straßenverkehrsordnung verhalten hat, aus seinem Haus zerren
und einer zwangsweisen Untersuchung irgendwelcher Blutwerte
unterziehen wird.

Das ist auch keineswegs der Fall.
Zuerst wird immer ein Atemalkoholtest auf freiwilliger Basis
angeboten, wird der abgelehnt und es liegt ein ausreichender
Verdacht vor dann kommt ein Richter ins Spiel der dann eine
Blutprobe anordnet.

Wie würde dies in der Realität(!) aussehen?

Ich habe mein Auto in die Garage gefahren, schliesse das Garagentor, gehe ins Haus, schliesse die Haustür und ziehe meine Schuhe aus.
Dann gehe ich in den ersten Stock, ziehe meine restlichen Klamotten aus, hänge sie auf und gehe zu Bett (evtl. mit einer Flasche Vodka, wtf).
10 Minuten später klingelt die Polizei und unterstellt mir vom geschlossenen Gartentor aus eine Alkoholfahrt. Dies müssten die Beamten tun, denn ich würde das Tor (per Fernbedienung) von der 8m entfernten Haustür aus gar nicht öffnen ohne zu erfahren, was die Beamten möchten. Daraufhin würde ich dann freundlich „guten Abend“ sagen, die Haustür schliessen und wieder zu Bett gehen, ohne die Beamten eingelassen zu haben.

Was würde passieren?
Würden sie meine Haustür aufbrechen (viel Spass, die kann man nicht einfach eintreten) und im Haus nach mir suchen?
Würden sie an meinen erschrockenen, weinenden Kindern vorbei die Tür zum Schlafzimmer eintreten und mich an den Haaren zum Alktest schleifen?

Das wäre doch mal interessant. V.a. auch i. Bzg. auf die dann folgenden Presseberichte nach dem Muster „Familienvater aufgrund einer falschen Zeugenaussage der Alkoholfahrt bezichtigt - Tür eingetreten - Kinder traumatisiert. Haben wir vor 80 Jahren nichts gelernt?“

Gruß,
M.

P.S.: ich fahre niemals betrunken.

1 Like

Hallo,

das machen die Polizisten sogar ohne Richter, nennt sich Gefahr im Verzuge. Damit haben sie das Recht sich Zugang zu der Wohnung zu verschaffen. Muss dann noch Gewalt angewendet werden gibt es eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Sollten sie sich geirrt haben, gibt es nicht mal eine Entschuldigung.
Für die Presse völlig uninteressant. Und selbst dann würde es heißen, den Beamten kann nichts vorgeworfen werden. Aufgrund der Lage musste so gehandelt werden. Gegen den Beschuldigten wurde ein Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eröffnet.

Gruß

Nostra

1 Like

Hai!

Du fährst besoffen
durch die Gegend und die Polizei verfolgt Dich. Die nehmen
eine Blutprobe mit gehörig Promille.
Soweit die Tatsache…

Nee das ist ein anderes Märchen wie im UP!

Dein Problem ist, zu beweisen, dass Du das Ganze kurzfristig,
sagen wir „gesoffen“ hast. Denn die Tatsache, dass Du Alkohol
im Blut hast ist nun mal da.

Ich dachte mal wer mir etwas vorwirft muß es beweisen und nicht ich hab mal eine
freche Behauptung und nun bist du dran.

Auch zwei Blutabnahmen sind da völlig irrelevant, denn es geht
darum, wann haste gezecht, der Abbau Deiner Promille ist da
völlig egal.

Du hast wenig bis gar keine Ahnung oder?

Der Plem

2 Like

nennt sich Gefahr im Verzuge

Welche Gefahr geht von ihm in seinem Bett aus?

nennt sich Gefahr im Verzuge

Welche Gefahr geht von ihm in seinem Bett aus?

„Gefahr im Verzug“ bedeutet nicht ausschliesslich körperliche Gefahr gegenüber anderen Menschen, sondern schliesst alle möglichen Rechtsgüter ein. Gefahr im Verzug ist übrigens die „schwächste“ Art der Gefahr.

1 Like

nennt sich Gefahr im Verzuge

Welche Gefahr geht von ihm in seinem Bett aus?

„Gefahr“ wird hier ein bißchen weiter definiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug

„Gefahr“ wird hier ein bißchen weiter definiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug

Und hier sieht man das es so einfach nicht geht, auch wenn der Fall ein wenig anders
ist (freiwilliger Atemalkoholtest), kann man doch erkennen so pauschal gilt
„Gefahr im Verzug“ nicht und muß im Einzelfall beurteilt werden.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidunge…

Hallo!

Mathias Beispiel ist nun aber überhaupt keine Gefahr im Verzug.

Gefahr im Verzug wäre es aber, wenn jemand mit dem Auto herumfährt und konkrete Anhaltspunkte für schwere Trunkenheit bestehen. Da muss die Polizei natürlich nicht den dann weiterfahren lassen…Hausverstand bitte einschalten

Gruß
Tom

Na ganz so einfach ist das nicht, in dem hier beschrieben Fall ist die Rücksprache mit einem Staatsanwalt und Richter Problemlos möglich und niemand nüchtert in 20 min komplett aus.
beweismittel kann er auch nicht vernichten und die fluchgefahr kann man durch überwachen des hauses problemlos minimieren.

„Gefahr“ wird hier ein bißchen weiter definiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug

pauschal gilt
„Gefahr im Verzug“ nicht

Ich schrieb:

„Gefahr“ wird hier ein bißchen weiter definiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug

Und das als Antwort auf:
„Welche Gefahr geht von ihm in seinem Bett aus?“

Eeh, hast du selbst das nicht gelesen?

„Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet, soweit es um die Durchsuchung der Wohnung der Beschwerdeführerin geht.“

Damit wird dann auch im folgenen erklärt das in solchen Situationen regelmässig Gefahr im Verzug angenommen werden kann.

Ansonsten wird dort die nun allseitbekannte Vorgabe für Blutalkoholtests gemacht, entweder zumindest zu versuchen einen richterlichen Beschluß zu bekommen, oder zu belegen, dass das in diesem Fall nicht machbar war.

Hallo

Mathias Beispiel ist nun aber überhaupt keine Gefahr im
Verzug.

Doch, jemand hat ja unten (fälschlicherweise) ein passendes Urteil verlinkt.

"Die Annahme des Vorliegens der Gefahr im Verzug durch das Landgericht lässt keine Willkür erkennen, denn durch die Einholung einer richterlichen Anordnung oder einer staatsanwaltschaftlichen Weisung hätte sich notwendigerweise eine zeitliche Verzögerung - sei es auch nur von wenigen Minuten - ergeben. In diesem kurzen Zeitfenster hätte die Beschwerdeführerin mit einen Nachtrunk, wie dies auch später durch den Verteidiger geltend gemacht wurde, den Ermittlungszweck gefährden können."

Hallo!

Ok. Hätte ich mir jetzt eigentlich nicht gedacht, wenn es da sowieso genug Zeit für den Nachtrunk gibt

Gruß
Tom

Lese nochmal was ich geschrieben habe:

Und hier sieht man das es so einfach nicht geht, auch wenn der Fall ein wenig anders
ist (freiwilliger Atemalkoholtest)

Hätte sie diesem Test nicht zugestimmt wäre das Urteil vielleicht anders gewesen, wovon
ich sogar überzeugt bin.

Das es trotz diesem Test bis vor Bundesverfassungsgericht ging sollte zeigen, so
pauschal geht es nicht.

Doch, jemand hat ja unten (fälschlicherweise) ein passendes Urteil verlinkt.

Gar nicht fälschlicherweise sondern sehr bewußt.

Wenn du das Urteil ganz liest dann findet man heraus, dass ein wesentlicher
Rechtfertigungsgrund der freiwillige Atemalkoholtest ist, womit auch ein ausreichender
Verdacht gegeben war.

In dem hier geschilderten Fall war dies aber nicht so und somit wäre der Ausgang dann
wahrscheinlich ganz anders gewesen.