rechtlich vs Vernunft
Hallo D.,
die rechtliche Seite ist immer schwer zu beluchten und glänzt mit Ausnahmen genauso wie mit Ermessenspielräumen.
Alkohol darf bei offentlichen Veranstaltungen und im gewrblichen Bereich nicht an minderjährige zugänglich gemacht werden - sprich: auch der erwachsene Bruder darf es nicht kaufen, wenn es begründeten Verdacht gibt, dass der Minderjährige es (mit) konsumieren wird.
Im Privaten ist das m.W. eh erst ein Thema, wenn es um Körperverletzung geht. (Vgl. ein Mon Cherie gegen Liter Wodka).
Jetzt schlägt die Vernunft zu Buche: Verantwortlicher Umgang! Ein BierCHEN wird nicht zu einem Antiterroreinsatz der Ordnungsbehörden führen. Bei einer Flatrateparty würde ich diese aber auch anfordern.
Denn: ganz schwierig wird das z.B. beim Thema Most. Der hat teilweise schon beachtliche Mengen an Alkohol, wird aber bedenkenlos auch von kleinen Kindern in einigen Landstrichen (oft unter den Augen der „Öffentlichkeit“) konsumiert. Soweit ich das weiß, sind aber das nicht per se die dümmsten Erwachsenen geworden, die täglich ihren Pegel denn brauchen.
Und auch: besoffen ist für niemanden schön: nicht für den eignen Körper, nicht für die Leuts drumrum und auch nicht für das Reinigungspersonal.
Alles mit Köpfchen, Maß und Ziel.
(meine Meinung)
LG
Ce