Alkohol, Zoll, über Freimenge, roter Kanal

Mal angenommen Herr A kommt mit 10 Flaschen Rum im Gepäck aus Kuba zurück nach Deutschland. Eine Flassche kostet 40 EUR, Rechnung hat er dabei. Am Frankfurter Flughafen nimmt er den roten Kanal und meldet diese zur Einfuhr für den persönlichen Bedarf an.

Der Zoll sagt dazu: "Falls Ihre Reisemitbringsel die genannten Freimengen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Diese Reisemitbringsel sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.

Die Einfuhrabgaben werden anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt. Diese Methode vereinfacht und beschleunigt das Verfahren der Abgabenfestsetzung wesentlich. In der Regel ist die Pauschalierung gegenüber der Einzelberechnung der verschiedenen Abgabenarten (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) auch günstiger. Die pauschalierten Abgabensätze beinhalten alle Abgabenarten. Allerdings kommt diese sogenannte Vereinfachte Abgabenberechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht:

der Wert Ihrer einfuhrabgabenpflichtigen Reisemitbringsel übersteigt nicht den Betrag von 700 Euro,

die mitgebrachten Waren befinden sich in Ihrem persönlichen Gepäck und

sie sind zu Ihrem persönlichen Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt.

Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent des Warenwerts. " http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen.html

Herr A würde also 70 EUR am Zoll bezahlen und alles wäre erledigt (vorausgesetzt man unterstellt ihm keine gewerblichen Absichten). Ist das so korrekt?

Hallo Kasi,

ich bin zwar auch in einem EU-Land zu Hause, weiß allerdings, dass es mengenmäßige Begrenzungen für die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land gibt:

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
Mengen- und Wertgrenzen
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier

Nachzulesen hier: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html;jsessionid=018C66D8E965DF83D3CA27FE79CBCA2B.live4671#doc18638bodyText2

Das würde dem von dir angenommenen Fall wohl nicht ganz entsprechen, da ja Rum einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 Volumenprozent hat.
10 Flaschen für den Eigenbedarf?

Gruß

dafy

Das sind aber die Mengen, die man abgabenfrei einführen darf.

Hallo!

Nicht ganz, für bestimmte Waren gibt es aber extra Sätze.
So für Alkoholika, und da wird m.E. nach 6,80 €/Liter abgerechnet.
Damit kämest Du noch günstiger weg als mit den 17,5 %.
10 x 0,7 l = 7 l x 6,80 = 47,60 €

Irrtum vorbehalten . Nutze das Infotelefon des Zolls.

Hallo duck313,

dass es sich um die abgabefreie Einfuhrsmenge handelt, ist mir schon klar, daher auch der Nachsatz „10 Flaschen für den Eigenbedarf?“

Gruß

dafy

Hallo duck313,

der Tipp mit dem Infotelefon des Zolls ist sicher der beste! :+1:

Gruß

dafy

Danke. Ich fliege eh recht häufig, da frage ich einfach mal direkt beim Zoll nach.

Er schränkt ja selbst ein, „angenommen, man kann Eigenbedarf geltend machen“.

Übrigens werden ihm ja die Freimengen von seinen 10 Flaschen abgezogen, er muss also entweder 1 Liter oder wenigstens 1 Flasche weniger verzollen.

Ich denke das diese Rechnung so stimmt.