Alkoholfahrt Wiedeholungstäter ?

Hallo zusammen … habe ein deftiges Problem…

Mir wurde am 16.08.2003 der Führerschein für 1 Jahr entzogen da ich mit 1,43 Promille nen Unfall gebaut hatte.
Am 16.09.2004 wurde mir mein Führerschein neuerteilt…( ohne Mpu)

Leider wurde ich gestern 09.03.2013 angehalten und ich hatte etwas getrunken, es waren 0,29 mg/L … das sind 4 Punkte 1 Monat laufen und 500 Euro.

muss ich nun zur Mpu … seit der Neuerteilung hab ich mir nichts zu schulden kommen lassen

hoffe ihr könnt mir helfen

Hallo Jagdwurscht,
da Dein Vergehen vom 16.08.2003 noch nicht aus der Sündendatei gelöscht ist - Du jetzt Zweittäter bist steht nun eine MPU an… Gruß Petra

Danke für die Rasche Antwort…
Klingt jetzt zwar wirklich dumm aber sind Sie sich da
sicher… haben Sie Quellen wo ich es nachlesen kann… entschuldigen Sie bitte meine Antwort aber muss mir sicher gehen weil ich es ja auch meinen Chef beichten muss da ich in einer Spedition arbeite…
mfg

Hallo Jagdwurscht,
da Dein Vergehen vom 16.08.2003 noch nicht aus der Sündendatei
gelöscht ist - Du kenne ijetzt Zweittäter bist steht nun eine MPU
an… Gruß Petra

o) Nachfrage klingt nicht dumm - man weiß im netz ja nicht wer schreibt. Schauen Sie daher einfach unter www.petradahl.de

Nochmals: (Sie finden dies auch in der Fahrerlaubnisverordnung u.a. §13)
Als Zweittäter, d.h. bei wei aktenkundigen Alkoholfahrten wird eine MPU sicher angeordnet, wenn diese innerhalb des Tilgungszeitraums von 10 Jahren liegen. Dabei ist die Höhe der Promille, als auch der Zeitraum zwischen beiden Fahrten irrelevant. Zwei Ordnungswidrigkeiten von mehr als 0,5 o/oo würden genügen.
Gruß Petra

moin moin,
das liegt nun im Ermessen der Führerscheinstelle.
die 0,29 mg/l sind sicherlich AAK = Atemalkoholkonzentration, was dann 0,58 Promille entspricht.
damit wäre die Tatsache erfüllt dass sie 2 mal mit Alkohol im Verkehr aufgefallen sind.
Die Führerscheinstelle wird nun eine Frist für die MPU setzen. Innerhalb dieser vorgegebenen Frist muss der Behörde eine positive MPU vorgelegt werden.
Ist die MPU negativ, was zu erwarten ist, wird die Fahrerlaubnis einbehalten.
mfg
mpu24

Als Wiederholungstäter ist auf jeden Fall eine MPU fällig.

MPU ist unwahrscheinlich. Hängt zwar immer von der Behörde ab, ist aber in Deinem Fall und dem zurückliegendem Zeitraum unwahrscheinlich. Aber alss mal die Finger von Steuer, wenn Du trinkst!
Gruß
fragmich46

Hallo,

Das liegt im Ermessen der Führerscheinstelle.
Da nachfragen.

Gruß, Jörn Otten.