Hallo liebe Wissende,
hoffentlich kann mir jemand zwei für mich wichtige Fragen beantworten:
Ich habe einen Veranstaltungsservice und habe auch mittlerweile eine Party veranstaltet, die so gut ankam, daß ich schon weitere unter diesem Namen habe laufen lassen. Nun die erste Frage: Kann ich den Namen der Party („Häppi Auer Party“) irgendwo schützenlassen bzw. registrieren? Wenn ja, welche Vorteile habe ich dadurch eigentlich genau?
Und hier die zweite Frage: Wir haben zufällig leckere „Party-Snacks“ kreiert. Z.B. Gummibärchen mit Wodka-Geschmack oder Wackelpudding mit Sekt-Geschmack.
Darf ich einfach irgendwelche Lebensmittel zusammenmixen, solange sie schmecken? Darf ich diese Dinge an der nächsten Party oder an einem Straßenfest verkaufen oder muß ich besondere Voraussetzungen erfüllen? Welche wären das?
Für Antworten danke ich jetzt schon. Vielen Dank.
Thomas Hedderich