Alkoholische Süßwaren und noch was Wichtiges!

Hallo liebe Wissende,

hoffentlich kann mir jemand zwei für mich wichtige Fragen beantworten:

Ich habe einen Veranstaltungsservice und habe auch mittlerweile eine Party veranstaltet, die so gut ankam, daß ich schon weitere unter diesem Namen habe laufen lassen. Nun die erste Frage: Kann ich den Namen der Party („Häppi Auer Party“) irgendwo schützenlassen bzw. registrieren? Wenn ja, welche Vorteile habe ich dadurch eigentlich genau?

Und hier die zweite Frage: Wir haben zufällig leckere „Party-Snacks“ kreiert. Z.B. Gummibärchen mit Wodka-Geschmack oder Wackelpudding mit Sekt-Geschmack.
Darf ich einfach irgendwelche Lebensmittel zusammenmixen, solange sie schmecken? Darf ich diese Dinge an der nächsten Party oder an einem Straßenfest verkaufen oder muß ich besondere Voraussetzungen erfüllen? Welche wären das?

Für Antworten danke ich jetzt schon. Vielen Dank.

Thomas Hedderich

wende dich UMGEHEND an deine industrie- und handelskammer.
gitl fuer beide fragen.
besonders bei lebensmitteln ist da nicht zu spassen.
gruss - digi

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Hallo Thomas,

nur zur ersten Frage einen Antwort. Du kannst dir den Namen beim Patentamt in München schützen lassen. Damit wird dieser Name eine Marke, die du nur als Wort-Marke (Text), als Bildmarke (Logo) oder als Kombination aus beiden schützen lassen kannst.

Das kostet gut DM 900,- und gibt dir Rechet an der Marke. Das heißt, wenn jemand den Namen ohne deine Zustimmung verwendet, muß er dafür zahlen.

Bleibt die Frage, ob sich da der Aufwand lohnt? Es lohnt sich dann wenn du auch

Häppi Auer Party-Gummibärchen, Drinks, T-Shirts, Kondome oder was auch immer produzierst und vermarkten möchtest. Dann macht der geschützte Name immer Sinn.

Markus Bauchrowitz

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