Hallo Anwälte und Polizisten
Ich würde gerne mal wissen ob die Polizei einem was machen kann wenn man über 21 Jahre alt ist und aus der Führerscheinprobezeit draußen ist und wärend der Fahrt ein Bierchen schlürft?
Theoretisch können sie einem nichts anhaben, solange der biertrinkende Fahrer nicht den magischen Wert von 0,5 Promille überschreitet, oder?
Weil ein Sprudel darf man während der Fahrt ja auch trinken?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Manu