Kann man als Unfallbeteiligter auf einer Alkoholkontrolle des
Unfallgegners bestehen,wenn man weiss daß der Unfallgegner
(Polizeibeamter, aber eines anderen Reviers) Alkoholprobleme
hat ?
Fahren unter Alkoholeinfluss ist je nach Blutalkoholwert eine Straftat.
Bei konkretem Verdacht muss da ermittelt werden, es gibt kein Ermessen wie bei Ordnungswidrigkeiten.
Wäre ein Alkoholgeruch feststellbar (oder Ausfallerscheinungen), dann müsste sich der Polizist schon was einfallen lassen, wenn er gegenüber seinem Dienstherren begründen soll, warum er NICHT ermittelt hat und Beweise sicherte.
Beim bloßen Hören-Sagen „Alkoholproblem“ sehe ich aber keinen KONKRETEN Verdacht.
Oder liegen Alkoholkontrollen immer im Ermessen der Beamten ,
die den Unfallgegner persönlich kennen der Dienst im
Nachbarrevier tut ?
Polizisten sind Menschen. Falsch verstandene Kollegialität, man könnte auch Kungelei sagen, kann ich nicht ausschließen. So ist das halt. Und wenn 99% aller Polizisten den Kollegen vom Nachbarrevier genauso behandeln, wie einen normalen Menschen, dann könnte in diesem Fall der Beamte ja gerade zu dem einen Prozent gehören, die kungeln.