Alkoholkontrolle eines Polizisten

Hallo

Kann man als Unfallbeteiligter auf einer Alkoholkontrolle des Unfallgegners bestehen,wenn man weiss daß der Unfallgegner (Polizeibeamter, aber eines anderen Reviers) Alkoholprobleme hat ?

Oder liegen Alkoholkontrollen immer im Ermessen der Beamten , die den Unfallgegner persönlich kennen der Dienst im Nachbarrevier tut ?

Gruß

Gruß

Nein. Kann man nicht.

Äh, warum eigentlich ?  Man will Mitschuld auf den Unfallgegner verteilen um selbst besser wegzukommen ?

Man kann angeben, der Gegner hat Alkohol getrunken, weil … man was riecht oder weil er Ausfallerscheinungen zeigt.  Und dann wird dem auch mit einem Alkotest nachgegangen.

Kollege hin oder her.

Man kann doch kaum seriös anführen, es sei einem vom Hörensagen( woher sonst) bekannt, der Unfallgegner hat ein Alkoholproblem.

MfG
duck313

Kann man als Unfallbeteiligter auf einer Alkoholkontrolle des
Unfallgegners bestehen,wenn man weiss daß der Unfallgegner
(Polizeibeamter, aber eines anderen Reviers) Alkoholprobleme
hat ?

Fahren unter Alkoholeinfluss ist je nach Blutalkoholwert eine Straftat.
Bei konkretem Verdacht muss da ermittelt werden, es gibt kein Ermessen wie bei Ordnungswidrigkeiten.

Wäre ein Alkoholgeruch feststellbar (oder Ausfallerscheinungen), dann müsste sich der Polizist schon was einfallen lassen, wenn er gegenüber seinem Dienstherren begründen soll, warum er NICHT ermittelt hat und Beweise sicherte.

Beim bloßen Hören-Sagen „Alkoholproblem“ sehe ich aber keinen KONKRETEN Verdacht.

Oder liegen Alkoholkontrollen immer im Ermessen der Beamten ,
die den Unfallgegner persönlich kennen der Dienst im
Nachbarrevier tut ?

Polizisten sind Menschen. Falsch verstandene Kollegialität, man könnte auch Kungelei sagen, kann ich nicht ausschließen. So ist das halt. Und wenn 99% aller Polizisten den Kollegen vom Nachbarrevier genauso behandeln, wie einen normalen Menschen, dann könnte in diesem Fall der Beamte ja gerade zu dem einen Prozent gehören, die kungeln.

Interessante Frage!
Ich würde sie weiter fassen: kann man als Unfallbeteiligter/Geschädigter bei einer Unfallaufnahme durch die Polizei darauf bestehen, bzw. „anregen“ dass der Unfallgegner zumindest „pusten“ muss, wenn man den Eindruck hat, dass dieser möglicherweise unter Alkoholeinfluss steht, auch wenn der aufnehmende Beamte das von sich aus nicht in die Wege leitet?

Moin auch,

ja kannst Du. Dem wurde in meinem Fall auch nachgegangen, nachdem ich beim Unfallgegner eine ordentliche Fahme bemerkt hatte. Ergebnis: 2,3 Promille.

Ralph

@ duck 313
Hat nichts mit Hörensagen zu tun.Der Gute wohnt 30 Meter weiter, und es ist ein offenes Geheimnis daß er öfters mal etwas zu viel hat Auch Autofahrend…Das ist in keinster Weise diffamierend oder abwertend gemeint. Alkoholismus ist nichts mit dem man spielt.

@ x-strom.

Ich teile deine Ansicht daß Polizisten auch nur Menschen sind zu 100 %, Vor allem dann wenn mal wieder verbal auf sie eingeprügelt wird. Leider ein Aspekt der viel zu oft vergessen wird.
Aber Kungelei ist hier nicht unüblich (schwäbische Kleinstadt) Mir sind selbst 3 Fälle aus dem Bekanntenkreis bekannt, wo es zumindest versucht wurde…Ob es bei dem Kollegen so wäre wüßte man erst wenn es so weit wäre.

War auch nur eine theoretische Frage die bei einem Familienmitglied aufkam während sie im Zahnarztstuhl auf den Zahnarzt wartete,und an die Nachhausefahrt bei den vielen Rechts vor Linksstrassen dachte.

Danke für die Antworten