Alle Vornamen bei Bank-Überweisung Pflicht?

Müssen alle Vornamen bei einer Bank-Überweisung erscheinen?

Angenommen Hr. Müller eröffnet ein Konto…
Sein vollständiger Name gem. Personal Ausweis lautet: ‚Karl-Josef Peter Heinz Müller‘
Den hat der freundliche junge Mann bei der Bank auch so im Computer erfasst.
Für die Korrespondenz, seine ec und Kreditkarte und als Kontoinhaber nutzt die Bank nur seine Rufnamen ‚Karl Müller‘.
Soweit so gut.
Wenn Hr. Müller nun eine Überweisung per online-banking macht (obs bei ner beleghafte Buchung anders ist, ist nicht bekannt) steht als Absender der Überweisung nicht, wie überall sonst ‚Klar Müller‘, sondern ‚Karl-Josef Peter Heinz Müller‘.
Hr. Müller hat seinen Kundenberater darauf angesprochen. Dieser hat sich freundlicherweise drum gekümmert und telefoniert, kann aber Nichts machen: lt. seiner Vorgesetzten und den Fachabteilungen MUSS die Bank gem. ‚Geldwäschegesetz‘ ALLE Vornamen übermitteln.

Stimmt das wirklich? Welcher §, welches Gesetz (KWG?) regeln/fordern dies?

Danke an Euch!

das wäre mir neu. Die Bank muss zwar den Namen komplett dokumentieren, aber der „Formblattname“ sollte gekürzt werden können. Das muss ja alleine schon deswegen möglich sein, da nach 26 Zeichen Schluss ist. Das ist bei vielen Vornamen schnell erreicht.

hallo,

die geschichte mit dem „alle vornamen müssen drauf“ ist schierer blödsinn.
richtig ist, daß „eigentlich“ alle vornamen erfaßt werden sollen, damit der kontoinhaber zweifelsfrei identifiziert werden kann (z.b. hans müller und hans-peter müller sind auseinanderzuhalten, aber nur, weil der vollständige name erfaßt wurde).

i.a. wird der rufname, und wenn es noch einen zweiten vornamen gibt, auch der erfaßt. hat jemand (wie mein vater) sieben vornamen, dann wird die keiner ins system hacken (nicht nur, weil es die freien stellen nicht hergeben, sondern weil´s schlicht unsinn wäre).

daß bei überweisungen alle vornamen ausgegeben werden, liegt m.e. an der erfassung der kundenstammdaten bei der bank. hier hat jemand das entsprechende „vornamen-feld“ mit dem „überweisungsfeld“ verlinkt. gut gedacht, aber in diesem individuellen einzelschicksal eben nicht.

ob da abhilfe geschaffen werden kann, muß allein die bank entscheiden, da sie ggfs. alle betreffenden kundenstammdatensätze ändern bzw. anpassen müßte. fraglich, ob die dazu lust haben. noch fraglicher, ob das system das hergibt…

saludos, borito

Hallo,

meines Wissens nach erfolgt die Gutschrift seit 01.11.2009 nur noch anhand der Kontonummer, Namen werden gar nicht mehr geprüft. Also sind die Vornamen schnuppe.

Gruß
Didi

Die Bank hat eine Kopie deines Personalausweises…
Aber selbst im Kontoeröffnungsvertrag muss nicht dein 2.Name drin stehen…
Es ist total der Schwachsin mit dem Namen… Viele besonders wichtige Bänker sind halt was besseres und denken sich so einen Schrott aus.

Moin,

deswegen werden die Namen der Auftraggeber aber trotzdem immer noch automatisch[1] aus den entsprechenden Bestandsdateien zugesteuert. Deswegen kann es auch sein, dass wenn die bevollmächtigte Frau des Kontoinhabers eine Überweisung auf ihren Namen ausstellt, trotzdem der Name des Mannes (Kontoinhaber) beim Empfänger ankommt.

Liebe Grüße,
-Efchen

[1] immer in Abhängigkeit des Betrags, bei niedrigen Beträgen wird da keine Prüfung vorgenommen. Ausnahmen stellen auch besondere Belege wie Spenden/Lose dar, wo der Auftraggeber entscheidend ist und nicht der Kontoinhaber.

Moin,

Das muss ja alleine schon deswegen möglich sein, da
nach 26 Zeichen Schluss ist. Das ist bei vielen Vornamen
schnell erreicht.

Zum einen kommt der Vorname aus dem Bestand der Bank, zum anderen ist nicht zwangsläufig nach 26 Zeichen Schluss, auch wenn nur 26 Felder auf dem Beleg vorgesehen sind. Die Buchungsschnittstellen der Rechenzentren der Banken vertragen auch 52 Stellen.

Liebe Grüße,
-Efchen