Müssen alle Vornamen bei einer Bank-Überweisung erscheinen?
Angenommen Hr. Müller eröffnet ein Konto…
Sein vollständiger Name gem. Personal Ausweis lautet: ‚Karl-Josef Peter Heinz Müller‘
Den hat der freundliche junge Mann bei der Bank auch so im Computer erfasst.
Für die Korrespondenz, seine ec und Kreditkarte und als Kontoinhaber nutzt die Bank nur seine Rufnamen ‚Karl Müller‘.
Soweit so gut.
Wenn Hr. Müller nun eine Überweisung per online-banking macht (obs bei ner beleghafte Buchung anders ist, ist nicht bekannt) steht als Absender der Überweisung nicht, wie überall sonst ‚Klar Müller‘, sondern ‚Karl-Josef Peter Heinz Müller‘.
Hr. Müller hat seinen Kundenberater darauf angesprochen. Dieser hat sich freundlicherweise drum gekümmert und telefoniert, kann aber Nichts machen: lt. seiner Vorgesetzten und den Fachabteilungen MUSS die Bank gem. ‚Geldwäschegesetz‘ ALLE Vornamen übermitteln.
Stimmt das wirklich? Welcher §, welches Gesetz (KWG?) regeln/fordern dies?
Danke an Euch!