Alleinerziehend... wie kann ich das finanziell am besten stemmen?

Hallo liebe Eltern und Themenerfahrenen,
da eine Trennung im Raum steht, muss ich mir Gedanken machen wie es weiter geht.
Ich bin Vollzeit berufstätig und möchte nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen.

Während der Elternzeit habe ich die Möglichkeit mir das Elterngeld verteilt über ein Jahr auszahlen zu lassen, habe dann aber im 2. Jahr keine Geldquelle mehr oder ich verteile es auf 2 Jahre, kann dann damit aber gerade mal die Miete zahlen. Muss ich dann H4 beantragen?

Es gibt zwar noch Unterhalt fürs Kind, aber davon kann man ja nicht leben.

Welche Tipps und Empfehlungen könnte ihr mir mit auf dem Weg geben?

Was kann man sich denn darunter vorstellen??

JA.

Was dachtest du was es da noch anderes gäbe ?

Und warum nicht für die Mutter?

Hallo Ela,

sicherlich gibt es die Möglichkeit Hartz 4 zu beantragen. Aber dann bist du in der Behördenmühle.
Warum erwägst du nicht, nach einem Jahr wieder an deinen Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren?
Das Kind kommt zur Tagesmutter, in eine Krippe, etc.
Ob sich der Vater an den Kosten rechtlich beteiligen muss, kann ich nicht sagen.
Hast du Großeltern in der Nähe? Die würden dir einen Teil der Arbeit sicher gerne abnehmen
und dem Kind täte es auch gut.
Ich wünsche dir jedenfalls ganz viel Kraft und ein dickes Fell.
Gehe die Dinge, die da kommen lieber sachlich und ruhig an.
Nichts wird so schnell gegessen, wie es gekocht wird.

Alles erdenklich Gute für dich.
Doris

Hallo Doris,

danke fürs Mut machen.

Ich möchte nicht Hartz 4 beantragen, aber ich möchte im 2. Jahr nicht nur für die Tagesmutter arbeiten gehen.
Die Frage ist auch, ob ich hier überhaupt einen Krippenplatz bekomme und meine Firma möchte vor Antritt
der Elternzeit eine feste Aussage darüber wie lange ich weg bleibe. Im Nachhinein Meinung ändern ist nicht.

Daher muss das alles leider grüüüüüündlich geplant werden. Gut dass ich noch bissl Zeit habe.

Wie gesagt, danke fürs Mut machen. :slight_smile:

Viele Grüße

Ela

Dachte das geht nicht da unverheiratet. Danke für den Tipp.

Hallo

Ja, aber in dem Fall ist es nicht empfehlenswert, den Bezug des Elterngeldes zu strecken, da der monatliche Betrag des Elterngeldes auf Hartz 4 (und andere Sozialleistungen) angerechnet wird.

Außerdem wäre ein Beratungstermin beim Sozialamt empfehlenswert. Die steht möglicherweise Wohngeld, Zuschuss zur Kinderbetreuung usw. zu. Die Leute vom Sozialamt sind viel besser als ihr Ruf. In der Regel ist die Beratung dort sehr freundlich und kompetent. Und mach dich von dem Gedanken frei, dass der Bezug von Harz 4 eine Schande sei - das ist kein Almosen, sondern es steht Dir zu.

Was die Kompetenz betrifft - das Sozialamt ist viel kompetenter als jedes Internetforum!

Viel Erfolg
:japanese_ogre: merimies

Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes ist der Vater sowohl für das Kind wie für die Mutter unterhaltsverpflichtet. ramses90

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Zum Beispiel

  • Unterhalt für die Mutter, bis das Kind 3 Jahre alt ist
  • Wohngeld
  • Betreuungszuschuss

Warum so griffig?

Kann es sein, dass du jetzt gerade schwanger bist und die Trennung im Raum steht? Und du jetzt noch Vollzeit arbeitest und nach der Geburt 2 Jahre daheim bleiben willst?
Wär vielleicht sinnvoll gewesen, das dazuzuschreiben

Wie steht es denn mit der Bereitschaft des Vaters, sich um sein Kind zu kümmern?
Kann er nicht auch Elternzeit nehmen?

Hallo

Es stellt sich auch die Frage, ob du das Kind überhaupt in eine Krippe geben willst, wenn es erstmal da ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein einjähriges Kind nicht in die Krippe will, ist relativ hoch. Ebenso ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass dir das nicht egal sein wird. Ich glaube auch nicht, dass man ein Kind in einer durchschnittlichen Krippe ausreichend fördern kann. Einjährige spielen nicht mit anderen Kindern, sondern machen alles den Erwachsenen nach - solange sie sich geborgen fühlen, was in einer Krippe nicht unbedingt gegeben ist.

Außer dem Unterhalt für dich in den ersten drei Jahren gibt es ja Kindergeld, Unterhalt für das Kind und Wohngeld. Wohngeld beantragt man bei der Wohngeldstelle und läuft deutlich entspannter ab als Hartz 4. Da gilt Kindergeld z. B. auch nicht als Einkommen und wird nicht angerechnet.

Ich denke, damit kann man auskommen, solange das Kind klein ist.

Viele Grüße

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