Alleinige sorgerecht beantragen

alleinige sorgerecht beantragen

hallo ich habe mal eine frage und bitte um schnelle antwort.ich und mein ex ( nicht verheiratet) haben ein 5 monate alten sohn.wir haben während der schwangerschaft das geteilte sorgerecht gemacht und nun möchte ich das alleinige haben. er hat mich 4 mal in der beziehung geschlagen einmal kam die polizei ich habe anzeige erstattet und er hat 10 hausverbot bekommen. er saß vor 2 jahren 20 monate im knast wegen einbruch und sowas. er kümmert sich so gut wie gar nicht um den kleinen und sagte sogar er ist ein ungewolltes kind und will nix mit ihm zu tun haben habe ich gute chancen das sorgerecht zu bekommen ???

Hallo Jessica
Du wirst bei Gericht oder über einen Rechtsanwalt für
Familienrecht das alleinige Sorgerecht bekommen.
Das Kindeswohl ist in Gefahr durch den KV.
Gruß Karin (Oma von 3 Enkelkindern)

Liebe Jessica,

erlauben Sie mir kurz eine grundsätzliche Anmerkung: In allen Fragen, die Ihr Kind betreffen, sollten Sie versuchen, möglichst ohne eigene Emotionen nur das Wohl des Kindes zu betrachten - so hat es der Gesetzgeber grundsätzlich aufgegeben, als er mit der Kindschaftsrechtsreform von 1996 ein eigenes Rechtsinstitut für Kinder geschaffen hat, das unabhängig von den Elternrechten besteht.
Außerdem sollten Sie meine Antwort unter der Einschränkung sehen, dass gerade im Familienrecht jeder Fall eine Einzelentscheidung ist, die sich sehr an den vorliegenden Tatsachen orientiert, weshalb hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden können - im Zweifel bedarf es auf jeden Fall der Beratung durch einen kompetenten Anwalt; wenn Sie sich diesen nicht selbst leisten können, erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht einen so genannten „Beratungshilfeschein“, mit dem Sie die Anwaltskosten aus der Staatskasse ersetzt bekommen.

Zum Fall selbst:

Bei Ihnen liegt kein „geteiltes“ Sorgerecht vor, sondern das Gegenteil: Das gemeinsame Sorgerecht. Dieses haben Sie selbst vor nicht allzulanger Zeit begründet, indem sie eine Sorgerechtserklärung vor dem Jugendamt abgegeben haben - diese Tatsache wird bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf jeden Fall eine Rolle spielen, denn mit der Abgabe der Sorgerechtserklärung haben Sie zumindest zum damaligen Zeitpunkt Ihrem Expartner bescheinigt, dass Sie Ihn zur Betreuung und Erziehung Ihres Kindes als geeignet hielten.

Nun wollen Sie nach der Trennung das alleinige Sorgerecht beantragen. Die Gründe dafür suchen Sie in Gewalt gegen Sie selbst und einer Verurteilung in der Vergangenheit. Weiter führen Sie aus, der Mann habe sich bislang nicht um Ihren Sohn gekümmert.

Generell sind zwei Dinge zu unterscheiden: Das Sorgerecht auf der einen Seite, das den Eltern zusteht - durch die Abgabe der Sorgerechtserklärung zum jetzigen Zeitpunkt Ihnen beiden.
Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber das so genannte „Umgangsrecht“ begründet; dieses Recht steht - ganz unabhängig vom Sorgerecht - dem Kind zu.

Bei allen weiteren Überlegungen sollten Sie bedenken, dass es unbedingter Wille des Gesetzgebers ist, dass einem Kind der Umgang mit beiden Elternteilen ermöglicht werden muss, solange nicht schwerwiegende Gründe dagegen stehen; diese dürfen ausschließlich in einer Gefährdung des Kindeswohls begründet werden.
Es besteht also die Gefahr, dass Ihrem Expartner auf jeden Fall der Umgang mit dem Kind zu gewähren ist, wenn dieser das will. Unter diesen Umständen ist das Begehren nach einem alleinigen Sorgerecht oft sinnlos, weil man dadurch die erhoffte endgültige Trennung nicht herbeiführen kann.

Die Aussichten für ein alleiniges Sorgerecht stehen etwa 50:50. Das Gericht wird die offenbar vorgekommenen Übergriffe bewerten müssen und untersuchen, ob darin eine Begründung gefunden werden kann, die einen Entzug des Sorgerechts rechtfertigt. Die Vorstrafe ist nicht einschlägig (wie es z.B. Sexualdelikte oder Kindesmisshandlungen wären), weshalb Sie aller Wahrscheinlichkeit nach zu vernachlässigen sein wird.
In jedem Fall wird das Gericht prüfen, ob es eine Bindung zwischen dem Kind und dem Vater gibt, mit der jüngeren Tendenz, diese eher anzunehmen, als zu verneinen.

Ich empfehle Ihnen dringend, vor einem Prozess das Gespräch mit Ihrem Expartner zu suchen, auch wenn ich weiß, dass das oft schwer ist: Eifersucht, Groll aus der gescheiterten Beziehung, eine an die Stelle der Liebe getretene grundsätzliche Abneigung können sehr hinderlich sein. Wenn sie sich eine sachliche Diskussion nicht zutrauen, haben Sie das Recht darauf, dass das zuständige Jugendamt Sie bei dieser unterstützt.
Gemeinsam sollten Sie den richtigen weg finden, der das Beste für das Kind suchen muss. wenn Ihr Expartner, wie Sie meinen, ohnehin kein Interesse an dem Kind haben sollte, dann ist eine Sorgerechtsregelung eventuell auch ohne Schlammschlacht möglich.
Sollte er aber auf dem Umgang bestehen, dann müssen Sie Wege finden, wie man ihm diesen Umgang ermöglicht und das möglichst konfliktfrei. Sie müssen sich beide im klaren darüber sein, dass das schlimmste für Ihren Sohn sein dürfte, wenn er miterleben muss, wie die Eltern an ihm zerren. Ihre eigenen Befindlichkeiten müssen hinter dem Wohl Ihres Kindes zurückstehen und es ist Ihre und die Aufgabe Ihres Expartners, das in den Focus zu nehmen.

Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu umgehen ist, sollten Sie diese in keinem Falle ohne Anwalt führen.

Sollten weitere Fragen bestehen, dürfen Sie sich natürlich gerne wieder melden.

Ihnen und Ihrem Sohn viel Glück, Geduld und Kraft auf diesem schwierigen Weg,

Matthias.

Schwierig zu beantworten ohne Näheres zu wissen.
Frage mal beim Jugendamt nach oder bei einem Familien-
anwalt.
Wenn der Vater kein Interesse hat, wie du behauptest,
stehen doch die Chancen gut, dass er dir das Sorgerecht ganz überträgt.
Da würde ich zuerst mal alles dran setzen.
grüße

Hallo, wenn er das Sorgerecht freiwillig aufgibt ist es gar kein Problem. Du mußt einen Antrag beim Familiengericht stellen, dann bekommt ihr eine Einladung für einen Gerichtstermin wo beide befragt werden und gut is. Dazu brauchst du nicht mal einen Anwalt.
Wenn es finanzielle Probleme gibt, kannst du bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen.

Wenn er es nicht freiwillig aufgibt ist der Weg derselbe aber dann würde ich mir einen Anwalt nehmen. Auch dise Kosten werden von der Prozesskostenhilfe gedeckt. Da kann ich nur raten sei total offen mit deinem Anwalt denn nur so kann er dir helfen. Bei der Vorgeschichte denke ich stehen die Chancen nicht schlecht, dass du das alleinige Sorgerecht bekommen könntest.

In so einem Fall wird auch das Jugendamt automatisch vom Gericht mit einbezogen. Vielleicht gehst du da vorher mal hin und lässt dich ausführlich beraten.

Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.

VG

Hallo Jessica
da fragst du leider die falsche,
bei uns ist es leider so, dass die Mutter des Kindes uns seit fast 10 mit Lügen usw. das Leben zur Hölle machen will und ich doch nun voreingenommen bin gegenüber Müttern, die das alleinige Sorgerecht haben (wollen.)
Um doch etwas zu helfen - falls das stimmt, was du schreibst kann ich dir nur empfelen, wende dich an das zuständige Jugendamt. Nach meinen Erfahrungen muss davon eigentlich garnichts stimmen das Jugendamt wird dir problemlos glauben . Die Mutter hat immer recht und ist die heilige Kuh, die nicht infrage gestellt werden darf - und er Vater ist der Volldepp

will dein Ex wirklich nichts mit seinem Kind zutun haben dürfte es ja überhaupt kein Problem sein das alleinige SR zu bekommen. Denke auf jedenfall aber auch an deinen Sohn. Kinder brauchen i.d.R. beide Eltern.
schlägt dein Ex dich wirklich- nix wie weg!

Hallo Jessica,

es ist natürlich schade, dass der Vater so drauf ist. Zu wünschen wäre, dass er motiviert wird, seine Verantwortung zu übernehmen.

Ich nehme an, Sie sind von Ihrem Freund getrennt?

Wenn es keinen konkreten Grund für das alleinige Sorgerecht gibt, dann würde ich gar nichts ändern, in der Hoffnung, das der Vater irgendwann mal zu Vernunft kommt und durch Verantwortung dann auch gleiches Recht verdient (vor allem des Kindes wegen).

Wenn es darum geht, dass Sie bspw. wegziehen wollen, dann müssen Sie entweder die Zustimmung des Vaters zur Ummeldung des Kinds haben oder einen Teil des Sorgerechts (Aufenthaltsbestimmungrecht) auf sich übertragen lassen durch einen Antrag an das Familiengericht.

Dazu rate ich nur, wenn der Vater sich wirklich unkooperativ und verantwortungslos verhält.

Ansonsten lohnt evtl. ein Gespräch zw. Ihnen und dem Vater in einer Beratungsstelle.

Herzlichst