Alleiniges Sorgerecht wieder teilen

Ich habe als Mutter das alleinige Sorgerecht. Mein 16 jähriger Sohn ist ausgezogen. Er hatte die Option zu seinem Vater zu ziehen, weil der Vater sich in den Jahren verändert hat. Aber er wohnt z.Zt. bei seiner Freundin bzw. bei der Familie. Die Freundin ist auch 16 Jahre alt. Ich hatte ihm gesagt, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. die Sorgepflicht habe und er dort gegen meinem Willen nicht einfach wohnen kann. Ich möchte ungern das Jungendamt dazu einschalten.
Ich bin am überlegen, ob ich wieder zu einem geteilten Sorgerecht übergehen soll. Was müsste ich dafür tun? Zur Info: Der Vater hatte damals das Sorgerecht verloren, weil er mit der Scheidungssituation nicht zurechtgekommen ist und er auf unterschiedlichster Art und Weise das Familienleben massiv gestört hat. Heute nach 12 Jahren können wir jedoch wieder relativ vernünftig miteinander umgehen.
Info zu meinem Sohn: Wir hatten vor einigen Jahren schon einmal eine Familienberatung vom Jugendamt angenommen und mein Sohn war für eine kurze Zeit in einer Tagesklinik, weil er sich innerlich schlecht fühlte. Im Zusammenhang wurde bei ihm auch nazistische Merkmale erkannt.
Mein Sohn akzeptiert kein „Nein“ und dadurch ist das Zusammenleben in der Familie bei uns sehr schwer geworden. Info zu unserer Familie: Ich bin seit 2015 wieder verheiratet. Das Verhältnis zwischen dem Stiefvater und meinem Sohn ist in der Regel nicht schlecht. Es wird nur schlecht und nicht aktzeptiert, wenn mein Mann meinem Sohn etwas verneint bzw. verwährt oder er meinem Sohn z.B. sagt, dass er endlich mal sein Zimmer aufräumen soll. Vor zwei Jahren hat er noch ein Praktikum bei meinem Mann gemacht und sie hatten sehr viel Spass. Hier läuft alles ganz normal ab. Er hat ein eigenes Zimmer wir sind sozial unabhängig und leben in unserem Haus mit großen Garten.
Hier ist es sauber und aufgeräumt. Wir haben viele Freunde und Familie.
Nachteil war vielleicht, dass mein Sohn zu Hause eigentlich keine Aufgaben hat außer mal sein Zimmer aufzuräumen.
Jetzt möchte er sich selbstständig machen mit einem Online-shop und eine GbR gründen. Wir sind davon nicht begeistert, weil er erst 16 Jahre ist und sein Abi vernünftig machen soll. (Schule ist für ihn aber im Moment alles zweitrangig) aber haben eingewilligt und das Gericht muss noch entscheiden. Hintergrund für unser Zögern ist, weil er im Moment alles durch eine rosarote Brille betrachtet. Er meint einfach… alles geht so einfach. Er geht nebenbei arbeiten und verdient sich etwas Geld dazu. Jetzt will er eine eigene Wohnung und dachte… das geht mal einfach so schnell. Die Absage kam aber auch ganz schnell. Dabei hat er mit seinem angeblichen Verdienst maßlos übertrieben und gelogen.
Ich habe mich jetzt entschieden, das Sorgerecht wieder mit auf dem Vater zu übertragen und ich weiß nicht ob das so einfach geht. Ich wäre für Ratschläge bzw. Hinweise was dafür zutun ist, sehr dankbar.

Inwieweit würde das eines der beschriebenen Probleme lösen?

Durch diesen Schritt würde nur die Verantwortung durch zwei geteilt - was es noch unwahrscheinlicher macht, dass irgendjemand die Probleme angeht weil jeder die Verantwortung auf den anderen abschiebt.

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Was sagt denn der leibliche Erzeuger zu der Idee, dass er jetzt den Karren aus dem Dreck ziehen soll, der in den vergangenen 12 Jahren angehäuft wurde?
Weiß er überhaupt schon von der Idee?

Tatsächlich „nazistische“ Merkmale oder meinst Du nicht doch eher „narzisstisch“?

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