Moin,
für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge älterer Bauart (z.B. Moped) gibt es ja keinen Fahrzeugbrief sondern nur eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Wenn diese nun abhanden kommt, so muss nach meinem Kenntnisstand eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle beantragt werden und danach eine Einzelabnahme nach §21 StVZO durchgeführt werden. Mit diesen beiden Dokumenten bekommt man dann bei der Zulassungsstelle eine neue ABE. So weit, so gut.
Ich habe das Prozedere vor einigen Jahren selbst einmal durchgeführt, nur hat sich seit der Einführung der FZV im Jahre 2007 einiges geändert (damals lief alles noch über das KBA).
Daher interessiert mich folgendes:
Bei dem Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fordern manche Zulassungsstellen einen Kaufvertrag. Was aber hat bitte ein Eigentumsnachweis mit einer ABE zu tun? Eine ABE stellt ja keinen Eigentumsnachweis dar. Nicht einmal ein Fahrzeugbrief dokumentiert das Eigentum an einem Fahrzeug.
Wenn es um die Erlangung eines Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II) ginge würde mir das noch einleuchten da nach den Zulassungsvorschriften für zulassungspflichtige Fahrzeuge nur der Verfügungsberechtigte (also der Eigentümer) einen Antrag stellen kann, Nur kann man die Zulassungsvorschriften für zulassungspflichtige Fahrzeuge ja nicht auf zulassungsfreie Fahrzeuge anwenden. Logisch, wenn ein Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist können auch keine Zulassungsvorschriften angewendet werden.
So müsste doch für die Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Moped der Auszug aus dem Zentralregister des KBA, in dem bestätigt wird dass die ABE nicht aufgrund technischer Mängel eingezogen wurde, ausreichen.
In diversen Foren habe ich immer wieder gelesen dass eine ABE einen Eigentumsnachweis darstellt, was ich nach meinem Kenntnisstand nicht nachvollziehen kann.
Ist also eine ABE ein Eigentumsnachweis? Wenn ja, aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen?
Darf eine Zulassungsstelle einen Eigentumsnachweis fordern? Wo ist geregelt, welche Dokumente für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich sind?
Ich bedanke mich für´s Lesen und hoffe auf fachkundige Antworten
Gruss Jakob