Allgemeine Fragen zur Selbstständigkeit

Hallo zusammen,

meine Frau (22) und ich (26) sind seit 2 Jahren verheiratet und seit 3 Monaten Eltern. Meine Frau ist momentan am überlegen sich noch während der Elternzeit als mobile Friseurin selbstständig zu machen. So könnte Sie sich die Zeit einteilen und für ein paar Stunden die Schwiegermama auf unsere Prinzessin aufpassen lassen. Folgende Voraussetzungen sind gegeben:

  • Ich bin noch Zeitsoldat bis 2018 und verdiene sicheres und gutes Geld
  • Sie bekommt 370 Euro Elterngeld und ist ja noch im Arbeitsverhältnis
  • Sie hat KEINEN Meisterbrief (will ihn aber noch machen)

Wie schaut es da genaz aus?! Welche Möglichkeiten hat sie? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und wie geht man am Besten vor?

Ich danke euch für euer Bemühen!

Das ist doch ganz einfach,…:smile:

Mann erzählt es der Mutter, der Schwester, dem Freund, den „guten Nachbarn“,…und wartet ab. Man hilft dann freundlicher Weise unendgeldlich aus,…So hast du das doch gemeint ?..:smile:

Was Ihr in eurer Freizeit macht, ist doch eure Sache.

Sie hat sogar Anspruch auf eine Teilzeitstelle bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber, wenn in Ihrer Firma mindestens 15 Personen angestellt sind, Sie vor Ihrer Schwangerschaft länger als sechs Monate dort fest angestellt waren und Sie die Elternteilzeit rechtzeitig ankündigen. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber den Teilzeitwunsch schriftlich mitteilen. Sie können und sollten Ihren Antrag auf Elternzeit direkt mit der Bedingung einer Teilzeitregelung verbinden.
Machen Sie Ihrem Arbeitgeber Vorschläge, wann Sie wieder einsteigen wollen, wie viel Sie arbeiten wollen und an welchen Tagen. Die wöchentliche Arbeitszeit muss dabei aber mindestens 15 und darf höchstens 30 Stunden betragen. Wenn sowohl Vater und Mutter in Elternzeit gehen, darf jeder diese Teilzeitstunden in Anspruch nehmen. Innerhalb der Elternzeit dürfen Sie Ihre Stundenzahl zweimal reduzieren, dazwischen müssen aber jeweils mindestens drei Monate Zeit vergehen
Wie es mit einer Selbstständigkeit ausschaut Weiß ich nicht so recht. Auf jeden Fall darf sie 100 Euro dazu verdienen. Das ist der Sogenannte Steuerfreibetrag. Da sie keinen Meister hat, ist es schwer ein Gewerbe anzumelden. Das müsste sie glaube ich, wenn sie mehr wie die 100 Euro verdient. Aber da will ich mich nicht aus dem Fenster lehnen. Und hoffe das da noch ein andere aus dem Forum was zu sagen hat

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Ich finde es prima. Meine Kinder sind in ähnlicher Situation. Aber jeder Fall ist anders. Informieren Sie sich bei IHK, Arbeitsamt, sozialen Diensten und treffen Sie Ihre Entscheidung. Ich wünsche Ihnen viel Glück.

erstmal herzlichen glückwunsch zur geburt eurer tochter! Ob man einen meisterbrief braucht um sich als friseurin selbständig zu machen weiss ich nicht. wenn nicht, beim gewerbeamt gewerbe anmelden, imzweifel steuerberater beauftragen, der meldet beim finanzamt an, welches dann die steuernummer zusendet und schon kann es losgehen. wichtig ist, in der werbung keine friseurmeisterin zu bewerben, das wäre ja dann gelogen. aber wenn man reinschreibt „langjährige berufserfahrung als friseurin“ kann das ja ausreichen, um kunden anzulocken. Viel Erfolg bei der Geschäftsgründung!

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Hallo imagineblue,

sorry, da muss ich passen… Ich gehe davon aus, dass Frau für diesen Beruf einen Meister haben muss, denn durch die relativ vielen Chemikalien, mit denen in diesem Beruf gearbeitet wird, könnte es schon zu Verätzungen etc. kommen.
Genaue Auskünfte kann Euch zum einen das Gewerbeamt, oder auch die Industrie- und Handelskammer geben.

Viel Erfolg und LG…
Hoelti

Hallo
Sorry, da bin ich mit überfragt !!
Viel Glück !!

Gruß :smile:
Schnucki

Hi !
bei diesem Thema muss ich leider passen, bin selber erst einige Tage Selbstständig und möchte Euch keine falschen Ratschläge geben.Sorry und viel Glück weiterhin, Gruss B.

Kann dir leider nicht weiterhelfen, sorry!

guten

tag
was waere zunaechst zu tun
zur ihk gehen
die koennen auch alle infos geben speziell fuer friseurberuf

gruss