Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Wie schreibt man: Gemäß unseren „allgemeinen“ Geschäftsbedingungen bieten wir freibleibend an.

Wird in diesem Zusammenhang „allgemein“ klein oder groß geschrieben? Im Netz und auf Seiten von Firmen und auch bei Wiki finde ich die große Schreibweise, bin aber selbst der Meinung, „allgemein“ müsste klein geschrieben werden.

???

Hallo Behle,

dem Regelwerk nach klein (so auch im Rechtschreibduden), da es sich eigentlich weder um einen Namen noch einen Titel handelt. In der Überschrift steht das aber natürlich so wie auch hier im Betreff der Anfrage groß. Da auch noch die durchgängig groß geschriebene Abkürzung ABG hinzukommt, neigt man dazu, es auch im Fließtext groß zu schreiben. Hier stehen die weitverbreiteten Gepflogenheiten im Widerspruch zum Regelwerk. Obwohl Linguistin und Lektorin, würde ich dazu neigen, die Gepflogenheiten als gewichtiger anzusehen, denn die Benutzer sind gewohnt, es groß geschrieben zu lesen und sind sich der Regeln nur zu einem sehr niedrigen Prozentsatz bewusst.

Viele Grüße
Susi

Hallo, Behle,

Du hast völlig recht! „Allgemeinen“ wird in diesem Fall kleingeschrieben. Nur wenn Du schreibst „Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, müsstest Du großschreiben.

Liebe Grüße

Chava

Ach DU Schreck… Rechtsschreinexperte bin ich nun überhaupts nich :wink: sorry

„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ ist ein feststehender Begriff und allgemein der Bestandteil eines Namens und wird daher groß geschrieben: Allgemeine Geschäftsbedingungen
G.Rudolf - Lektor - [email protected]

Guten Tag,
das ist hier eine Frage der Betrachtungsweise.

Ist „Allgemeine G.“ eine Bezeichnung, also ein Eigenname, schreibt man es gross. Das sieht man jedoch eher selten.

Meist sieht man das „allgemeine G.“, und hier wird das Wort „allgemeine“ als Adjektiv betrachtet. - Ich würde ebenfalls diese Schreibweise vorziehen.

Ein Minimum an Höflichkeit bei Anfragen (Grussformel, Dank) ist übrigens sicher nicht zu viel erwartet …
Freundliche Gruesse
G.

Hi,

„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ ist ein feststehender Begriff, ein Name, ebenso wie z. B. „Hamburger Abendblatt“. In diesen Fällen gehört das Adjektiv untrennbar dazu, bildet mit dem Namen sozusagen eine Einheit und wird in jedem Fall groß geschrieben.

VG, Birgit

Hallo Behle,

Wie schreibt man: Gemäß unseren „allgemeinen“
Geschäftsbedingungen bieten wir freibleibend an.

Wird in diesem Zusammenhang „allgemein“ klein oder groß
geschrieben?

Es handelt sich hier um einen sogenannten „Feststehenden Begriff“ und daher wird Allgemeine Geschäftsbedingungen groß geschrieben. Es ist quasi ein eigener Name und Namen schreibt man groß.

Hoffe, konnte helfen.
Gruß Wissenshunger

„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ ist ein feststehender Begriff, deshalb schreibt man Allgemein i.d.R. groß. Vgl. „Zweiter Weltkrieg“

Hallo, „Behle“,

„allgemein“ grundsätzlich kleinschreiben wie alle Adjektive, außer in der Überschrift bzw. am Satzanfang. Es ist weder Eigenname noch feststehender Ausdruck. Siehe Canoo.net:
http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Regeln/…

Mit freundlichem Gruß
Ulf Plewa

Hallo,
Da es sich um einen Eigennamen handelt, wird es groß geschrieben.
Gruß Bärbel

Hallo Behle,
du liegst mit deinem Gefühl genau richtig. Adjektive in festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv hat man früher groß geschrieben. Heute schreibt man das schwarze Brett, die schwedischen Gardinen oder den griechischen Salat klein. Und da die allgemeinen Geschäftsbedingungen weder Ehrenbezeichnung, Fachsprache, besondere Kalendertage oder historische Bezeichnung sind, würde keine der heute geltenden Ausnahmeregeln für sie gelten.
Liebe Grüße
Petra

Der Duden schreibt die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit kleinem A und liegt damit auf der Linie der amtlichen Regelungen, Paragraf 60.

Allerdings gelten diese Regelungen ja nur für Schule und Verwaltung. Es ist Ihnen also in dieser wie in allen anderen Fragen der Rechtschreibung freigestellt, wie Sie die Wörter schreiben.

Hallo,

Es wird großgeschrieben, da es ein Eigenname ist: Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Schönen Tag noch und
viele Grüße

Antwort :
Beides ist richtig !
Am Satzanfang schreibt man allemeine … eeh groß.
Im Satz : Gemäß unserer allgemeinen … kann man es klein schreiben, oder setzt es in Anführungsstriche, dann groß schreiben, oder aber diese Form:
Gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bieten … Also 3 Leertasten davor und dahinter !
Frdl. Gruß, coraline