Allgemeine Parkerlaubnis oder eingschränktes Parkverbot?

Ich habe eine parkrechtliche Frage. Ist es erlaubt, mit einem PKW Samstags um 13:00Uhr in einem Bereich zu parken, der folgendermaßen gekennzeichnet ist:

Parkerlaubnis

Die Fragen, auf die es vermutlich hinausläuft:
a) Darf in dem Bereich nur in der angegeben Zeit (mit einem LKW) geparkt werden und sonst überhaupt nicht? (Dann hätte ich aber ein Parkverbot mit Einschränkung erwartet.)
b) Oder darf in der angegebenen Zeit nur ein LKW geparkt werden und sonst darf dort parken wer will?

und c) ist Samstag ein Werktag oder nicht?

Hallo!

Ich habe eine parkrechtliche Frage. Ist es erlaubt, mit einem
PKW Samstags um 13:00Uhr in einem Bereich zu parken, der
folgendermaßen gekennzeichnet ist:

Nein.

Die Fragen, auf die es vermutlich hinausläuft:
a) Darf in dem Bereich nur in der angegeben Zeit (mit einem
LKW) geparkt werden und sonst überhaupt nicht? (Dann hätte ich
aber ein Parkverbot mit Einschränkung erwartet.)

Nein. Parken ist grundsätzlich immer und überall dort erlaubt, wo es nicht verboten ist. Von 15 bis 4 Uhr gibt es dort also keine Einschränkung.

b) Oder darf in der angegebenen Zeit nur ein LKW geparkt
werden und sonst darf dort parken wer will?

Genau.

und c) ist Samstag ein Werktag oder nicht?

Ja.

Zusatzzeichen beziehen sich auf das Verkehrszeichen unter dem sie angebracht sind und konkretisieren dessen Bedeutung.

Hier also:
Das Parken [Richtzeichen] ist nur für LKW mit einem zGG von 2,8 bis 12 to [beschränkendes Zusatzzeichen] erlaubt. Diese Erlaubnis gilt nur werktags von 4-15 Uhr [beschränkendes Zusatzzeichen].

Andere Fahrzeuge die nicht zu dieser Gruppe gehören dürfen hier grundsätzlich nicht parken.
Samstag ist ein Werktag

Gruß Crack