Allgemeiner Weg oder zum Privat Garten?

Ich habe eine rechtliche Frage.
Ich wohne in einem Mehrparteien haus mit 35,6% Anteil mit meiner Wochnung von 150m2
Dazu gehört auch ein Garten den ich über eine Stiege von meiner Wohnung erreichen kann.
Dann geht noch ein Weg rund ums haus. Und bei dem Eck vom Haus geht der weg in meinen Garten weiter und endet im Garten.
Nun sind die Miteigentümer der Meinung das ist ein allgemeiner Weg, der Meinung bin ich nicht da dieser Zugangsweg in meinem Garten endet und auch zu meinem Garten gehört. Der Weg geht nicht allein zum Garten sondern neben dem Garten in den Garten rein auf Terrasse.

IM Grundbuch steht hier nichts nur die m2 meines Gartens.

Wie könnte ich nun herausfinden ob das doch ein allgemeiner WEg ist oder zu meinem Garten gehört?

Dann hast Du wohl auch gar keinen „Garten“ nur für Dich. Das kannst du eigentlich gar nicht herausfinden, denn dass es einen Aufteilungsplan mit Lageplan gibt,sollte dir als Miteigentümer ja bekannt sein. Gibt es wohl nicht. Dann wurde einst frei Hand aufgeteilt nach Absprache.

Mehrfamilienhaus klingt gewaltig,aber wenn du schon 1/4 hast kann das ja kaum mehr als 3-4 Wohneinheiten sein. Da sollte man sich doch auch so einigen können. Klingt ja fast also beanspruchst du Rundweg ums Haus nur für Dich.

Ohne einen Lageplan der Örtlichkeit mit Darstellung der Terrassen und Zugangstüren kann man sowieso wenig sagen.

MfG
duck313

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Nein natürlich ist es mein Garten der is abgrenzt mit Zaun normal parfiziert und auch mit m2 im Grundbuch als mein Eigentum.
Ja 4 Eigentümer 1 bin ich.
Hier ein Bild

Hier sieht man die 2 Bilder, also der Weg der zu meinem Garten führt auch das Gemüsebeet gehört dazu. Der Weg hört in meinem Garten aus, ich denke schon das der Weg zu meinem Garten gehört.
Wenn wie gesagt nichts dazum Im Grundbuch steht haben wohl beide recht ich ?* es ist mein Weg oder ein anderer Miteigentümer der meint ist ein Allgemeinweg.

Schwierig darum war ja die Frage

Irgendwie sehe ich da weder 2 Bilder, noch ein Gemüsebeet, nur Rasen und rechts davon ein Blumenbeet. Eventuell hinterm Hügel könnte sich ein Beet verstecken, aber dann ist es sehr gut versteckt! Und wo genau darauf ist dein Garten? Hinten auf der linken Hälfte ist ein Zaun, aber der Weg rechts, der am Haus entlang führt, geht irgendwie dahinter, und da scheint ein anderes Haus zu sein.

Die roten Platten ist Terrasse gehört zum Garten der Rasen auch links der Zaun danach ist nachbar und der Weg von unten führt zum Garten………wie gesagt ich denke der Weg gehört zum Garten im Grundbuch ist nichts zu lesen kann also alles sein allgemein oder privat eh egal aber wäre nur interessant….glaub man müsste das wohl neu vermessen oder man misst die m2 dann weiss man ob der weg dazugehört

Ja das Beet ist unten unter dem Rasen da gehört es dazu
Hier noch ein Bild von unten

Servus,

da die übergroße Mehrheit der Leute, die hier im Forum lesen und schreiben, im Reich daheim und mit piefkinesischem Recht vertraut sind, wäre es nützlich, hier zu schreiben (ich mach das mal in Großbuchstaben, obwohl Schreien unhöflich ist, aber dann kriegen es jetzt noch alle mit, bevor der Zug in zich Details abgefahren ist):

ES DREHT SICH HIER UM KAKANISCHES ÖSTERREICHISCHES RECHT!

Ahoi!

MM

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Hahah ok
Wollte ja nur eine Meinung einholen nichts schlimees

Davon werden seine Beschreibungen allerdings auch nicht verständlicher.:joy:
Aber was er denkt ist

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Hi

ist in deinem Grundbuch ein Übergangsrecht eingetragen?

Wie sieht die Aufteilung lt Teilungserklärung aus?

Wie sieht dein Bauplan aus?

Was ist bei der Gemeinde im Grundstücksplan eingetragen?

Kommen die anderen Hausbewohner zu ihren Grundstücken ohne den Weg zu benutzen?

Was stört dich genau daran, wenn andere Menschen den Weg benutzen?

Gruß h

Im Grund buch ich habe den aktuellen noch mal angeschaut und auch den historischen steht nichts, im Kastralplan meinst du ja muss man nochmal nachschaun……
Ganz einfach das ist ein Weg der nur zu meinem Garten führt natürlich stört es mich wenn anderen den benutzen würden ich will allein in meinem Garten sein wie jeder Eigentümer.
Nein der Weg führt rund ums haus und endet an der Ecke und dann nur mehr in den Garten hier gibt es sonst keinen Eingang………gibt keine anderen Grundstücke hier

Es geht eignetlich darum ob ich mir ein Gartentor mache um das gehts eigentlich weil leider ab und zu fremde in meinen Garten gehen……udn cih sonst eine Besitzstörung einbrignen will aber das immer mit Kosten und Arbeit verbunden besser abgrenzen da aber nirgends was zu finden ist wohl egal wenn ich zumache

und Meinungen über zivilrechtliche Fragen, die in Österreich begründet und gerechtfertigt sind, können im Reich so falsch sein wie nur etwas - und umgekehrt genauso.

Wenn das eh egal ist - sei’s drum…

Glück auf!

MM

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Gehen denn diesen Weg die anderen Bewohner? Wenn ja, warum? Er führt doch nur in deinen Garten!
Also was ist das genau für ein Streit, den ihr habt?

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In Deutschland würde ich sagen:
Schau in den Aufteilungsplan und die schriftlichen Dokumente dazu.
Zum Grundbuch gibt es eine Grundakte, in der die zugehörigen Dokumente abgelegt sind, Schau da hinein.
Was geben die Protokolle der Eigentümerversammlungen her?

Keine Ahnung, wie es in Österreich aussieht, aber versuche diese Fragen sinngemäß zu klären.

Ja thx werd nachschaun
Gibt keine Streit nur ein Mitbewohner tickt nicht richtig steht auch mit Auto immer vor meiner Garage hatte schon dort eine Besitzstörung (mit erfolgreichem Titel), und geht immer den weg hinauf in meinen Garten weil er meint ist allgemein darum.
Werd hier auch Besitzstörung einbringen und ein Gatter machen.
Sonst kein Streit

Bitte vorsichtig sein. Garagen und Stellplätze sind oft haarklein geregelt, Anderes nicht immer. Sollte es keine ausdrückliche Regelung zu Deinen Gunsten geben, kannst Du davon ausgehen, dass es Gemeinschaftseigentum ist.

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Bezüglich meinem Vorredner Joerg_Zabel, ja da hast du recht.
Allerdings egal was für ein Platz oder Auffahrt oder Einfahrt es ist wenn meine Garage verstellt ist und ich nicht rein oder rauskommen ist es eine Besitzstörung.
Das aber schon abgehackt da es schon hier einen rechtskräftigen Titel gegen den Störer gibt