Allgemeines recht

Liebe/-r Experte/-in,

folgendes ist passiert:
meine Tochter, 8 Jahre, wurde in der Schule beim Umkleiden vor dem Turnen von einem Lehrer immer wieder beobachtet. Es gibt sonst auch noch viele Probleme mit dem Lehrer, er schreit die Kinder an, die Kinder haben generell Angst vor ihm.
Meine Tochter starrt er im Unterricht fortwährend an. Meine Tochter ist seither ganz verstört, wir haben natürlich eine Psychologin aufgesucht etc.

Ich hab an dem Tag, an dem sie besonders gelitten hat, ein Email an den Stadtschulrat und die Direktion geschrieben, wo ich geschrieben hab: … dass ich es nicht fassen kann, dass an kleinen Mädchen sexuell interessiert Mann an einer Schule arbeitet…

Diese Aussage musste ich - und hab ich natürlich -widerrufen.
Hab diesen Brief an alle Stellen geschickt, wo das erste Mail hinging.

Nachdem nun ein Elternbrief der ganzen Klasse an die Direktion ging, dass wir uns eine Lösung und Vorschläge für Verbesserungen erwarten, ist die Direktorin auf Konfrontation und dreht den Spiess um: die Kinder, sind die bösen und benehmen sich nicht ordentlich, daher muss der Lehrer so agieren…

Sie ist auf mich wütend und sagt, dass sie sich vorbehaltet, rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten (wegen dem ersten Brief weg. der Beschuldigung an den Lehrer).

Kann sie das bzw. der Lehrer, der beschuldigt wurde, nachdem ich aber ohnehin widerrufen habe?
Was kann passieren?

Ich bin sehr dankbar für Ihre Hilfe!!

Mit freundlichen Grüßen
Adelheid

Liebe Adelheid,

hier muss unbedingt gehandelt werden. Der Elternbeirat muss informiert bzw. auch mit einbezogen werden. Dieser könnte sich z. B. dafür aussprechen, dass - wie bspw. bei Wanderungen - auch beim Turnunterricht bzw. beim Umkleiden eine wbl. Begleitperson zugegen ist.

An Schulen befinden sich meines Wissens nach auch Vertrauenslehrer, die hier vielleicht - kurzfristig - eine stichpunktartige Kontrolle des Unterrichts bei dem entsprechenden Lehrer vornehmen könnten.

Und falls es hart kommt, dann die Tochter lieber nicht mehr in den Sportunterricht lassen wegen der Gefahr beim Umkleiden etc.

Letzte Anlaufstelle wäre - wenn alles nicht hilft - das staatliche Schulamt.

Übrigens denke ich nicht, dass wegen der Äußerung letztendlich so viel passieren kann, denn Sie haben sie ja widerrufen. Jedoch könnte leider noch eine Anzeige wg. übler Nachrede oder Verleumdung kommen, aber die Aussage ist ja wie gesagt widerrufen. Würde schwer werden, könnte aber im Vorfeld dessen wohl helfen: Eine offizielle Entschuldigung beim betreffenden Lehrer, das nimmt dann allem Übrigen die Kraft. Diese wünsche ich nun für die Situation.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Paragraf-X

Lieber Paragraf-X,

Danke - super Antwort!!!
Entschuldigt hab ich mich eh schon, und das übrige bez. Stadtschulrat ist eh im Laufen!

Vielen Dank!
Adelheid