Wer kann mir weiterhelfen?
Wir hatten vor kurzem einen Absturz unserer Hauptsicherung in der Wohnung. Dabei haben wir zufällig festgestellt, dass das elektrische Garagentor, das von uns und noch einer Partei genutzt wird nicht funktioniert, solange durch unseren Kasten kein Strom fließt. Ebenso ließ sich das Licht in einem der beiden Kellergänge nicht einschalten. Ich gehe davon aus, wenn diese Bereiche durch unsere Sicherung abgesichert sind, laufen sie ja auch über unseren Zähler. Ist das richtig? In unserem Mietvertrag steht davon kein Wort, wir wurden noch nichtmal darauf hingewiesen, dass der Strom so abgerechnet wird. Darf er das? Und wir wohnen seit elf Jahren hier!
Wir haben unseren Mietvertrag gerade gekündigt und unser Vermieter erweist sich als echtes A… Wir brauchen dringend eine zuverlässige Antwort, damit wir ein paar gute ARgumente dazugewinnen!
Vielen Dank für Eure Bemühungen!
Hallo,
das Ihr den Allgemeinstrom alleine zahlt ist mit Sicherheit nicht richtig. Es kommt darauf an,wie das mit den Nebenkosten im Mietvertrag geregelt ist. Mein Tipp, holt euch da Rat von einem Fachanwalt oder vom Mieterverein, gibt es in jeder Stadt.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
V.Weiser
hallo - also wenn ihr schon elf jahre da gewohnt habt und das erst jetzt merkt, habt ihr wohl schlechte karten, denn dann habt ihr es stillschweigend hingenommen. ihr hättet euch ja in dieser zeit mal fragen müssen, wer eigentlich den strom für die garage und den kellerraum bezahlt und das habt ihr nicht gemacht. da ihr nun auszieht, löst sich dieses problem ja eh. ich glaube nicht, dass ihr da auf eine rückzahlung hoffen könnt.
Hallo becassine,
diese Stromkosten gehören zu den allgemeinen Betriebskosten, die - falls nichts anderes festgelegt ist - der Vermieter tragen muss. Der kann jedoch im Mietvertrag festlegen, dass diese Kosten auf die einzelnen Mietparteien verteilt werden, z.B. nach m² Wohnfläche oder nach Personen.
Offensichtlich ist das aber bei Ihnen nicht der Fall, sondern Sie haben seit längerer Zeit unwissentlich die Benutzung des Kellerlichts und des Garagentors durch andere Mieter alleine mitgetragen.
Lassen Sie zunächst durch einen Elektriker eindeutig feststellen, welche Stromquellen außerhalb Ihrer Wohnung über Ihren Zähler gelaufen sind und fordern Sie vom Vermieter den Anteil zurück, der Sie nicht betrifft. Lesen Sie aber noch einmal genau durch, was in Ihrem Mietvertrag steht!!!
Viel Glück wünscht Heihei
Hallo becassine,grundsätzlich darf Allgemein-Strom nicht über den Zähler eines Mieters abgerechnet werden.
Du musst deinem Vermieter dies mitteilen und er muss für Abhilfe sorgen.Die NRW-Verbraucher-Beratung kann Dir genau erklären wie Du vorgehen musst.Den Rechtsweg
weiß ich auch nicht.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.
Guten Morgen! Wir wohnen auch in einem Mietshaus mit 3 Parteien. Unsere Vermieterin, was auch gleichzeitig meine Freundin ist regelt es mit dem Strom wie folgt:
Jeder hat seinen eigenen Stromzähler, über diesen läuft ganz alleine nur unsere Wohnung und die Waschmaschine und Trockner im Waschkeller.
Dann gibt es einen Allgemeintromzähler, dieser ist für das Treppenhaus, die Kellerräume usw. Der Strom wird auch hier einmal jährlich abgelesen und durch 3 Parteien geteilt. Wir wohnen seit einem Jahr in diesem Haus. Zuvor wohnten wir auch in einem Mietshaus, dass ebenfalls 3 Parteien hatte, hier galt genau die gleiche Regelung: Allgemeinstromzähler geteilt durch 3 Parteien. Nun kommt es darauf an, wohnt der Vermieter mit im Haus?. Sie schreiben, dass einer der Kellerräume keinen Strom mehr hatte, funktionierte das Licht in dem anderen Kellerraum.? Ich weiß ja leider nicht wie viele Parteien, bei Ihnen im Haus wohnen, dass wäre sehr wichtig zu erfahren. Sollten nur Sie und noch eine Partei im Hause leben, wäre es durch aus vom Vermieter legitim, den Strom auf Sie und die andere Partei umzusetzen, da Sie beide die Garage nützen und wie Sie auch geschrieben habe, das ein Kellerlicht nicht funktionierte. Liebe Grüße C.Becker-Lipski
Wer kann mir weiterhelfen?
Ein Elektriker.
Wir hatten vor kurzem einen Absturz unserer Hauptsicherung in
der Wohnung. Dabei haben wir zufällig festgestellt, dass das
elektrische Garagentor, das von uns und noch einer Partei
genutzt wird nicht funktioniert, solange durch unseren Kasten
kein Strom fließt. Ebenso ließ sich das Licht in einem der
beiden Kellergänge nicht einschalten. Ich gehe davon aus, wenn
diese Bereiche durch unsere Sicherung abgesichert sind, laufen
sie ja auch über unseren Zähler. Ist das richtig? In unserem
Mietvertrag steht davon kein Wort, wir wurden noch nichtmal
darauf hingewiesen, dass der Strom so abgerechnet wird. Darf
er das? Und wir wohnen seit elf Jahren hier!
Wir haben unseren Mietvertrag gerade gekündigt und unser
Vermieter erweist sich als echtes A… Wir brauchen dringend
eine zuverlässige Antwort, damit wir ein paar gute ARgumente
dazugewinnen!
Vielen Dank für Eure Bemühungen!
Welche Teile des Hauses „euren“ Stromzähler laufen kann euch nur ein Elektriker sagen. Nachdem er die entsprechenden Leitungen überprüft hat.
Einfacher wäre es natürlich, den Eigentümer und/oder Vermieter darauf anzusprechen, über welchen Stromzähler die entsprechenden Gerätschaften erfasst werden. Dies müsste Ihm nämlich bekannt sein.
Gruß
Kinga
Hallo,
ich würde als erstes einmal einen Elektriker das Stromnetz überprüfen lassen. Wenn sich dann dein verdach tbestätigt, dann kannst du das natürlich rückwirkend geltend machen. Das würde ich aber dann auf jedenfall über einen Anwalt machen, da das mit ziemlicher Sicherheit vor Gericht gehen wird, vor allem ,wenn euer Vermieter nicht sehr umgänglich ist.
Wünsche viel Erfolg.
Hallo,
wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
JB
Hallo becassine,
ich bin kein Elektriker gehe aber davon aus, dass Sie den Strom die ganze Zeit bezahlt habt. Rechtsansprüche sollten sich daraus ergeben, befürchte aber,dass Sie dazu die Hilfe eines Mitvereins oder Rechtsanwalt benötigen.
Sorry, dass ich nicht helfen kann.
hubu