Hallo,
ich möchte fragen, ob ich als Angestellter des ÖD in Baden-Württemberg ein „reines Pro-Forma-Einzelunternehmen“ gründen darf, ohne den Arbeitgeber zu informieren.
Das Einzelunternehmen tritt nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber, es produziert weder Umsatz noch Kosten.
Die wenigen Gebühren zur Gründung würde ich als Privatperson tragen.
Auch einen Eintrag ins Handelsregister würde ich aktuell nicht vornehmen lassen.
Es ist ein rein formeller Akt.
Das Einzelunternehmen wird erst später Kosten und Umsatz produzieren, wenn ich nicht mehr im ÖD arbeite.