Als Beifahrer Auto zerkratzt. Welche Versicherung?

Welche Versicherung zahlt, wenn ein Beifahrer unbemerkt, ohne eigenes und ohne das Wissen des Fahrers eine Tür vom daneben parkenden Auto zerkratzt hat?
Beifahrertür hatte sich, nach späterer Aussage des Beifahrers, beim Einsteigen wohl von selbst noch ein bisschen weiter geöffnet und das Nachbarauto nur unmerklich berührt. Fahrer hat es auch nicht bemerkt.

Diese „unmerkliche“ Berührung muss aber doch einen größeren Kratzer verursacht haben, denn erst später ist Lack an der Kante der Beifahrertür aufgefallen, dieser könnte wirklich vom besagten Auto sein.
Was hat der Beifahrer und Fahrer nun rechtlich zu erwarten? Unfallflucht? Anzeige? Kennzeichen des beschädigten Autos ist nicht bekannt, nur die Farbe und evtl. die Automarke.
Evtl. die Polizei einschalten?

Man kann den Sachverhalt bei der Polizei schildern und die schreiben dann einen Kommentar ins System, daß falls sich ein Geschädigter meldet, der Hergang rekonstruiert werden kann.

Besispielsweise hat der Verursacher angegeben, an der Nordstraße einen roten BMW beschädigt zu haben. Wenn der Geschädigte anschließend angibt, er habe an der Nordstr. geparkt mit seinem roten BMW, dann kann da eine Übereinstimmung festgestellt werden.

Der Vorteil ist eben dabei, daß der Täter sich ja gerne der Tat gestellt hätte, dies aber nicht sofort tun konnte, weil er es nicht gemerkt hat zum Tatzeitpunkt. Aber sobald er den Schaden festgestellt hat, hat er nun alles getan, was er noch tun konnte, um den Fall aufzuklären.

Man kann den Sachverhalt bei der Polizei schildern und die
schreiben dann einen Kommentar ins System, daß falls sich ein
Geschädigter meldet, der Hergang rekonstruiert werden kann.

Dem schließe ich mich an.

Fahrerflucht scheidet hier wohl aus. Solche Schäden können auch verusacht werden, ohne dass man es bemerkt. Und wenn man nichts bemerkt, kann man auch nicht flüchten.

Bleibt die Versicherung. M. E. kommt hier nur die Haftpflicht des Halters in Frage. Die Privathaftpflichtversicherung des Beifahrers, die hoffentlich vorhanden ist, dürfte hier nicht einspringen.

Gruß
Kosakenzipfel

Die Privathaftpflichtversicherung des Beifahrers, die hoffentlich :vorhanden ist, dürfte hier nicht einspringen.

Warum sollte sie nicht? Genau für solche Fälle ist die doch da: Wenn ich versehentlich ohne grob fahrlässig zu handeln, anderen einen Schaden zufüge. Der Verursacher sollte also seiner Versicherung den möglichen Schaden schleunigst melden.

Moin, muss dir wiedersprechen, hatte gerade das selbe mit meiner oma, die hat beim aussteigen auf der beifahrerseite das nebenstehende auto angeditscht mit der tür, und der schaden wurde von der privaten Haftpfliocht reguliert.
gruss behave

Hallo,

danke für die Antworten, hat schon sehr weitergeholfen.