Auch wenn ich hier Als Chiropraktiker in Deutschland ohne Heilpraktiker arbeiten gerade auf drei Urteile des VG Frankfurt am Main hingewiesen habe, in denen die Sache anders gesehen wurde, kann man nur dringend den Weg über die Heilpraktikerprüfung empfehlen, da diese bestätigt, dass man sich mit den in Deutschland geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen einer nichtärztlichen medizinischen Tätigkeit vertraut gemacht und sein Wissen hierüber nachgewiesen hat.
Wir reden hier von durchaus für die Gesundheit des Behandelten nicht ungefährlichen Tätigkeiten, die auch schnell haftungsrechtlich relevant werden können. Sollte es dann zu einem Verfahren kommen, wird man sich mit, „habe ich in den USA so gelernt und immer gemacht“, ganz, ganz böse in die Nesseln setzen, wenn einem dann ein gegnerischer Anwalt und das Gericht ins Stammbuch schreiben, dass das aber in Deutschland Heilpraktikern nun mal verboten ist. Und wenn man dann noch damit kommt, dass man nicht mal die Heilpraktikerprüfung nachweisen kann, sondern sich eine eingeschränkte Tätigkeit als Chiropraktiker eingeklagt hat, und somit keinerlei Wissen über deutsches Medizinrecht belegbar erworben wurden, gute Nacht!
Hinzu kommt, dass in Art. 17 der Berufsordnung der Heilpraktiker zwar eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben ist, die man ohne Prüfungsnachweis aber vermutlich nicht bekommen wird. D.h. man steht dann im Falle des Falles ohne Versicherungsschutz dar, und haftet privat. Jetzt sind die Schadenersatzsummen in Deutschland zwar nicht so hoch wie in den USA, aber auch hier kann man sich bei einem verursachten dauerhaften gesundheitlichen Schaden schnell ruinieren.
Und jetzt mal ganz ehrlich: Es ist keinerlei Ausbildung/Prüfungsvorbereitung in Deutschland für die Heilpraktikerprüfung vorgesehen, auch wenn es diverse Institute gibt, die so tun, als ob ihr Angebot verpflichtend wäre. Man braucht für die Prüfung keinerlei besonderen Schulabschluss. Wir reden hier nicht ansatzweise von den Voraussetzungen und dem Aufwand für ein medizinisches Studium. Jemand, der sich hinstellt und sagt, dass er doch in den USA so wahnsinnig viel gelernt und auch Berufspraxis hat, sollte dafür doch nur ein müdes Lächeln übrig haben (auch wenn man sich dabei mit Themen beschäftigen muss, die die angestrebte Tätigkeit nicht unbedingt betreffen). Es geht hier nicht nur um den Schutz derjenigen, die man behandeln möchte, sondern auch um den Schutz derjenigen, die behandeln vor vermeidbaren straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Insoweit sollte man die Prüfung als ernstzunehmendes Angebot begreifen!