Hallo!
Muss ein Deutscher, der aufgrund einer Anstellung in Tschechien (EU) krankenversichert ist (mit EU Karte), dieser aber von Deutschland aus arbeiten darf (und hier gemeldet ist), auch bei einer deutschen Krankenkasse versichert sein, oder kann er sich den Versicherungsschutz hier anerkennen lassen und zahlt somit nicht doppelt?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!