Als Deutscher nach Auslandsaufenthalt ALG1 beantragen ?

Hi.

Ein Deutscher Staatsbürger hat viele Jahre in Deutschland als Angestellter gearbeitet, dort nie ALG bezogen.
Nun hat er die letzten 6 Jahre im EU-Ausland angestellt gearbeitet und möchte nun gemeinsam mit seinem Ehepartner wieder nach Deutschland zurückkommen. (Der Ehepartner hat schon einen neuen Job in Deutschland.)
Wenn er jetzt aufgrund der Rückkehr seine Stelle im EU-Ausland kündigt, kommt er also als ‚frischer‘ Arbeitsloser nach Deutschland.
Hat er in Deutschland Anspruch auf ALG1, auch ohne Sperrfrist?

Vielen Dank für Infos!

Hallo,

nein, da er die Antwartschaftszeit nicht erfüllt, da er in den letzten zwei Jahren keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat:

Gruß,
Steve

Wenn er nun in Deutschland einen befristeten Job (z.B. für einen Monat oder eine Woche erhält - eine so genannte Zwischenbeschäftigung), und sich danach arbeitlos meldet, hat er dann Ansruch auf ALG1?
In einem Merkblatt von der Arbeitsagentur ist zu lesen:

3.1 Grundsatz: Zwischenbeschäftigung in Deutschland
Ausländische Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten können für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder zur Erhöhung der Anspruchsdauer nur dann berücksichtigt werden, wenn zwischen der Auslandsbeschäftigung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit und Antragstellung in Deutschland eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde. Die Dauer dieser Beschäftigung ist nicht vorgeschrieben.

Servus,

das kommt drauf an, wie die Beschäftigung im Ausland genau aussah.

Bei einer Entsendung (mit einem „Anstandstag“ in D vor Ende des Vertrages) aus sozialversicherungsprlichtiger Beschäftigung in Deutschland ist der Anspruch gegeben. Ob sowas vorliegt, kann man daran erkennen, ob in der ganzen Zeit als Expat deutsche Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet wurden.

Außer bei eigentlichen Entsendungen gibt es auch bei der GIZ Verträge, die nach Auslaufen Ansprüche auf ALG 1 begründen - ich habe nie kapiert, wie genau, aber jedenfalls geht das.

Wenn Du erzählst, um was für einen Vertrag und welchen Arbeitgeber es sich handelt, kann man mehr sagen.

Schöne Grüße

MM

Es war keine Entsendung. Sondern ein ‚normales‘ Angestelltenverhältnis im EU-Ausland. Wohnend und arbeitend im EU-Ausland.

Servus,

dann gibt es einen auf drei Monate verkürzten Anspruch auf ALG 1 unter bestimmten Voraussetzungen:

Erstens muss vor der Übersiedlung und Antragstellung bei der deutschen Bundesagentur für Arbeit ein Zeitraum von vier Wochen in dem Land Arbeitslosengeld bezogen worden sein, in dem der Anspruch erworben wurde.

Zweitens muss beim Arbeitsamt des Landes, in dem der Anspruch erworben wurde, eine Abmeldung mit Formular E 303 erfolgt sein.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Die schwierige Materie wird hier erkennbar
http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-300er/e-301/
Meine Lesart: Wenn man im EU-Ausland einen Anspruch auf die dortige Arbeitslosenversicherung erworben hat und dies mittels E 301 der AA vorlegt bestehen Chancen auf Alg 1. Verbindliches erfährt man von der AA seines Verttrauens.
Gruß
Otto

Hallo Steve,

bei erfüllten Anforderungen (vier Wochen Bezug in dem Land, in dem der Anspruch erworben wurde, Vorlage von „E 303“, Arbeitssuche in Deutschland) zahlt die deutsche Bundesagentur für Arbeit das im EU-Ausland, wo der Anspruch erworben wurde, zustehende Arbeitslosengeld für die Dauer der Arbeitssuche in Deutschland bis zu drei Monaten aus.

Die Leistungen heißen dann halt nicht „ALG 1“, sondern „Aide au retour à l’emploi“ oder so, und sie berechnen sich auch ein bissle anders, aber für den Empfänger ist das wohl nicht so wichtig, sondern eher, dass er sie auch in Deutschland kriegt. Und das tut er, bloß halt nicht so lange wie in dem Land, in dem er den Anspruch erworben hat.

Schöne Grüße

MM

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auf die Leistungen, die in dem Land, in dem der Anspruch erworben wurde, dem deutschen ALG 1 entsprechen

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Interessant, davon hatte ich bisher noch nie gehört. Danke.