Hi.
Ein Deutscher Staatsbürger hat viele Jahre in Deutschland als Angestellter gearbeitet, dort nie ALG bezogen.
Nun hat er die letzten 6 Jahre im EU-Ausland angestellt gearbeitet und möchte nun gemeinsam mit seinem Ehepartner wieder nach Deutschland zurückkommen. (Der Ehepartner hat schon einen neuen Job in Deutschland.)
Wenn er jetzt aufgrund der Rückkehr seine Stelle im EU-Ausland kündigt, kommt er also als ‚frischer‘ Arbeitsloser nach Deutschland.
Hat er in Deutschland Anspruch auf ALG1, auch ohne Sperrfrist?
Vielen Dank für Infos!