Hallo,
wenn man als Student für ein Jahr am CERN ist und dort auch etwas verdient, wie muss das dann steuerlich abgerechnet werden bzw. wo zahlt man Steuern (Schweiz und/oder Deutschland) und ggf. wie viel?
Danke
Alberti
Hallo,
wenn man als Student für ein Jahr am CERN ist und dort auch etwas verdient, wie muss das dann steuerlich abgerechnet werden bzw. wo zahlt man Steuern (Schweiz und/oder Deutschland) und ggf. wie viel?
Danke
Alberti
Servus,
dann hat die Schweiz das alleinige Besteuerungsrecht für den Lohn. Das wird wie in Deutschland auch durch Einbehalt von Lohnsteuer durch den Arbeitgeber besorgt.
Außerdem ist der Lohn in der Schweiz sozialversicherungspflichtig. Ob es in diesem Zusammenhang wie in Deutschland besondere Regelungen für Werkstudenten gibt, weiß ich nicht. Eventuell könnte man da über eine Entsendung nachdenken - Anstellung bei einem deutschen Institut, Entsendung von dort ans CERN, CERN bezahlt an das deutsche Institut für eine ausgeführte Werkleistung.
Wie hoch die Abzüge sind, kann man Dir in der Personalabteilung am CERN sagen - es gibt die Möglichkeit, eine Abrechnung mit Deinen Daten zu simulieren, auch wenn der Lohn erst irgendwann später oder gar nicht in eine künftige Abrechnung läuft.
Schöne Grüße
MM
Hi!
Das ist erstmal so ne Sache.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass du außerhalb des CERNs einer normalen Arbeit ala Kellnern nachgehst.
Falls du einen richtigen Arbeitsvertrag mit dem CERN hast, dann zahlst du schlichtweg keine Einkommensteuer, weder in der Schweiz noch in Deutschland. Es könnte sein, dass du in Deutschland Steuern auf ne Rente o.ä. zahlen müsstest, wenn du eine solche für deine Tätigkeit in Zukunft bekommst.
Andererseits gibt es auch das Konstrukt, dass du an deiner Uni mit wirklich wenigen Stunden angestellt wirst, und dann vom CERN eine Unterstützung bekommst. Dass die locker 10x so hoch wie das Studentengehalt ausfällt, nun, Schweiz ist teuer… Nebenbei bekommt man die Unterstützung auch gerne in Form eines Checks.
Im Grunde gilt das mit den Steuern aber auch für diese Unterstützung.
Das CERN ist exterritoriales Gebiet mit ganz besonderen Gesetzen, die Mitarbeiter haben meist Diplomatenstatus und so weiter…
Wenn Geld verdient wird, dann stellt sich mE vorab die Frage der Arbeitsgenehmigung. Ist die geklärt? @sweber hat ja da einen interessanten Hinweis bzgl. des besonderen Status des CERN gegeben.
Da @Aprilfisch die Möglichkeit einer Entsendung ansprach: Die ist Richtung Schweiz (jetzt mal abgesehen von möglichen Sonderregelungen für das CERN), da nicht EU, nicht so einfach möglich (es sei denn, es gäbe da Sonderregelungen bzgl. Forschung und Lehre). Ich erinnere mich an eine Ausschreibung, an der ich vor ein paar Jahren saß, bei der mein damaliger Arbeitgeber dann nicht angeboten hat, weil auf Kantonatsebene in recht kurzen Abschnitten die Entsendungen immer wieder neu beantragt werden mussten und es keinerlei Sicherheit gab, dass man diese durchgängig für die Projektdauer genehmigt bekam.
Hallo Wiz,
grundsätzlich sieht das SV-Abkommen mit der Schweiz die Möglichkeit der Entsendung für regelmäßig höchstens 24 Monate, mit der Möglichkeit, auf Antrag zu verlängern, vor. Konkret mit Genf hab ich das (allerdings vor ungefähr 20 Jahren) durchexerziert, es war zu Beginn die Erfüllung der Bedingungen nachzuweisen und dann lief das ohne weitere Kontrollen - die gab es erst nach knapp einem Jahr, dieses aber bezogen auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als „Saisonnier“.
Etwas weniger lang her ist die Entsendung von Technikern und Ingenieuren aus der EU nach Stavanger, die nach einem annähernd gleich gestrickten SV-Abkommen grade so ablief: Zerpflücken des ganzen Vorgangs zu Beginn und dann, einmal genehmigt, ganz ruhiger Ablauf (im Fall Norwegen einschließlich Verlängerung, die formal zwar begründet werden muss, aber fast jeden Grund enthalten kann).
Wenn es überhaupt einen deutschen Partner gibt, der dafür in Frage kommt, sollte diese Möglichkeit schon näher angeschaut werden, bevor @Alberti2000 12 Monate AHV für nichts bezahlt. Ob es mit der AHV entsprechende Abkommen gibt, die eine Anrechnung der Schweizer Versicherungsdauer bei der Deutschen Rentenversicherung ermöglicht, weiß ich nicht - das wäre natürlich das Einfachste. Wäre eher bei der Deutschen Rentenversicherung als bei der AHV in Erfahrung zu bringen.
Schöne Grüße
MM
Müsste bei mir so ca. sechs Jahre her sein. Es ging um ein IT-Projekt in der Fläche, und wenn ich mich recht erinnere hätten wir pro Kanton pro Quartal pro Mitarbeiter an einer Art Lotterie teilnehmen müssen. Wir standen damals dazu in engem Kontakt mit der IHK, die außer der Gründung einer eigenen Betriebsstätte mit eigenem Personal in der Schweiz auch keine bessere Möglichkeit sah.
Das klingt ein bisselchen wie die vor vielen Jahren in Deutschland praktizierten „Werkvertrags-Kontingente“ für Bauunternehmen, die ebenfalls auf die Arbeitserlaubnis bezogen waren. Das wäre dann auch bei einem Werkvertrag mit einem deutschen Partner Sache des CERN.
Kann allerdings auch mit der nach langer Zeit zäher, aber positiver Entwicklung der Handels- und Leistungsbeziehungen der CH mit der EU seit einigen Jahren wieder überhaupt nicht mehr guten Großwetterlage zu tun haben.
Schöne Grüße
MM
Ja, diese Art Lotterie bezog sich auf Kontingente. D.h. pro Kanton gibt es X Plätze pro Quartal und, laufendes Projekt hin oder her, wenn da X+n Bewerbungen im Kanton vorliegen, dann hätte es passieren können, dass man im einen Quartal mit ausreichend Losglück ggf. drei Mitarbeiter hätte entsenden können und im nächsten ggf. gar keinen. So kannst Du natürlich keinen IT-Support in der Fläche aufbauen/betreiben.
(Ich schreib es nochmal kurz, bevor es zu sehr abdriftet: Das CERN ist speziell. Arbeitserlaubnis für Ausländer? Kontingente? Steuern? Polizei auf dem Gelände? Pffft…)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl206s0970.pdf#bgbl%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl206s0970.pdf%27%5D__1642151615197
Schöne Grüße
MM
Oh, keine Sorge. Es gibt da noch genug andere Dinge, die bei den verrückten Physikern geduldet werden. Dass da morgens wer im Morgenmantel mit Kulturbeutel aus dem Büro kommt, kommt durchaus vor.
(Abschwiff) - da gab es noch die Geschichte von dem, der im Dämmerlicht auf dem Heimweg frontal gegen einen Baum lief, ein wenig zurücktrat, den Hut zog und „Entschuldigung!“ sagte - weiterging, dann zum Baum zurückkam, nochmal den Hut zog und sagte: „Verzeihung - ich dachte, Sie seien ein Mensch!“
In diesem Sinne
MM
Als Student wäre ich ja weiterhin in Deutschland eingeschrieben und würde nur in CERN meine Master-Thesis schreiben.
Hab mal beim CERN bzgl. Steuer nachgefragt: xxxxx francs/month ( the allowance is net of tax ) for technical and administrative students.
Da ist doch schon irgendwie geil. Jetzt brauch man nur noch eine günstige Unterkunft!
Danke für die vielen Posts
und die Bestätigung der eigenen studentischen Krankenversicherung, dass sie in dieser Situation ggf. leistet. Dass das CERN sich außerhalb aller Sozialversicherungssysteme befindet, könnte umgekehrt auch den Versicherungsschutz in Frage stellen oder zumindest von gewissen Ritualen abhängig machen.
Für eine günstige d.h. nicht völlig unbezahlbare Unterkunft kommt Bellegarde (F) in Frage. Die Bahnhaltestelle Zimeysa (zum CERN) liegt an der Rhonetallinie nach Frankreich.
La Roche sur Foron in der anderen Richtung raus ist blöd zu erreichen, weil die Bahn von da einen extra Bahnhof in Genf hat.
Schöne Grüße
MM