Als Diana 1996 vom heutigen König Charles **geschieden wurde**

Hallo

mit dem Ausdruck „geschieden wurde“ habe ich ein Problem. Ich habe es in dieser Form nie gesehen. Ich kenne nur „sich scheiden lassen“ als Reflexivesverb mit dem Ersatzverb „lassen“, das eine passivischen Konstruktion vorgaukelt.

Grüße
Spiegel 07.01.2023
Harrys Mutter Diana, einstmals Princess of Wales, war am Ende des 20. Jahrhunderts die meistfotografierte Frau der Welt. Als Diana 1996 vom heutigen König Charles geschieden wurde und die königliche Familie verließ, wurde sie
zur »Prinzessin der Herzen«.

Sie (Charles und Diana) wollten sich scheiden lassen und wurden dann geschieden. Völlig normaler Satz.

Gruß
C.

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Aber der Satz ist für mich nicht normal
Das bedeutet, jemand hatte den Willen, sie beide auseinanderzudividieren. Das war nicht Dianas oder Charles Wunsch. Es war der Wunsch eines Dritten. Diese Person oder Institution ist hier nicht erwähnt. Es war vielleicht der Wunsch der Königin oder allgemein der Monarchie.

Grüße

Nicht den Willen, sondern auf einen Antrag hin. Keine Ahnung, wie das in Großbritannien läuft, aber in Deutschland wird die Ehe von einem Gericht per Beschluss geschieden.

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Hallo Nadja,

nein - das transitive Verb scheiden bezeichnet hier nur, dass das Gericht, das mit der Scheidung befasst ist, die Ehe auflöst. Die Formulierung ist nicht so sehr oft zu lesen, aber sie ist richtig und gültig: Das Familiengericht Grünstadt hat die Ehe der NN und MM geschieden.

Es wirkt nur beim Lesen ein wenig seltsam, weil man mit dem Verb nicht so viel Umgang hat wie mit der substantivierten Scheidung - und wenn, dann in der reflexiven Verwendung „sich scheiden lassen“. Ist aber alles koscher.

Dabei kommt das transitive Verb in jeder kirchlichen Trauung vor, wenn die Eheleute gefragt werden „Willst Du … … …, bis der Tod Euch scheidet?“ Auch in den positiv formulierten Eheversprechen, die über das einfache „Ja“ hinausgehen, ist die Formel „(…) bis der Tod uns scheidet“ recht häufig.

Schöne Grüße

MM

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  • und noch was Hübsches zum Thema scheiden:

Die inzwischen von Mitbewerbern eingeholte, aber lange Zeit einzige Stelle, bei der man eigene oder von der verstorbenen Oma abgepflückte Goldkronen und -zähne für bar Geld einliefern konnte, war die DEGUSSA. Obwohl der Stil der Abkürzung mit Silben und das vorangestellte „Deutsch“ an eine Nazi-Kreation denken lässt, war sie doch schon seit 1873 (= kurze Zeit nach der Wiedergründung des Deutschen Reichs) aktiv. Ausgeschrieben heißt sie Deutsche Gold- und Silber-Scheideanstalt.

Das „Scheiden“ ist hier die chemische Abtrennung von Gold und Silber aus Legierungen.

Schöne Grüße

MM

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Das ist interessant. DEGUSSA kommt mir irgendwie bekannt vor. War das nicht der Name der Versicherung, worüber wir neulich diskutiert haben?

Grüße

Da hast Du etwas vollkommen falsch verstanden. Wie @C_Punkt schon schrieb, geht es hier einfach nur um die Formalitäten der Scheidung und nicht um die Intentionen der beiden Ehegatten oder Dritter bzgl. eines Scheidungswunsches.

Auch in GB können die Ehegatten sich nicht einfach selbst scheiden. Es ist vielmehr - wie in Deutschland - ein formelles gerichtliches Verfahren auf Antrag eines scheidungswilligen Ehegatten erforderlich, aufgrund dessen dann das Gericht die Scheidung ausspricht. D.h. das Gericht scheidet die Ehegatten aufgrund eines Gesetzes, das ihm diese Kompetenz zugewiesen hat. Ohne Gericht kommt es nicht zur Scheidung der Ehegatten.

Im Gegensatz hierzu wäre z.B. ein privatrechtliche Scheidung nach islamischem Scharia-Recht zu sehen, die in einigen Ländern ohne gerichtliche Beteiligung möglich ist. D.h. hier erfolgt die Scheidung tatsächlich alleine zwischen den Ehegatten.

BTW: Das überwiegend in GB genutzte Verfahren unterscheidet sich inhaltlich deutlich vom Verfahren in D. Dort ist es zwar wie in D ausreichend, dass ein Partner den Antrag vor Gericht stellt. Jedoch gilt in GB dann, dass es ausreichend ist, dass sich der andere Partner nicht in einer vom Gericht festgesetzten Frist dahingehend äußert, dass sie dem Vortrag der antragstellenden Partei widerspricht. Dieser wird dann als wahr angenommen und reicht für die Scheidung aus, wenn sich hieraus die Voraussetzungen für eine Scheidung ergeben. In D gibt es hingegen einen Amtsermittlungsgrundsatz des Gerichtes, der allerdings auch eher theoretischer Natur ist, wenn sich der Antragsgegner die Sache „einfach über sich ergehen lässt“.