Als Drittschuldner zuviel gezahlt

Hallo zusammen!

Bei mir handelt es sich um folgendes Problem: da mein Vermieter dem Finanzamt in der Kreide steht, so ist dieses schon vor längerer Zeit an uns als Mieter herangetreten und wir haben seitdem als normale Drittschuldner gezahlt.
Soweit so gut.

Nun ist die Pfändung aufgehoben worden. Das Schreiben habe ich allerdings nicht erhalten (auch wenn es für das Amt selbstverständlich als zugestellt gilt).
Ich habe davon erfahren, weil mein Vermieter die Schreiben in Kopie erhalten hat und mich aufgrund des fehlenden Zahlungseingangs natürlich angesprochen hat.

Also ging jetzt eine ganze Monatsmiete an das FA, obwohl es an unseren Vermieter gegangen wäre.
Eine Nachfrage - zugegeben auf dem ungünstigen Weg Telefon - brachte nix.

Ich habe zu dem Thema nat. Google bemüht, die Meinungen bzw. Erklärungen gehen aber auseinander:

  • bin ich schadensersatzpflichtig meinem Vermieter gegenüber?
  • kann ich aufgrund dieser Überzahlung das Geld vom FA zurückfordern (das würde wohl auch nur gehen, wenn
    keine anderen Forderungen seitens des FA an den Vermieter bestünden oder?) ?

Danke im voraus für alle konstruktiven Antworten!

Hallo!

Natürlich schuldet man die Miete dem Vermieter, wenn die Pfändung aufgehoben wurde.

Und man kann die Überzahlung vom Finanzamt zurückfordern.
Wieso sollten noch Schulden des Vermieters beim FA bestehen, wenn man ganz offiziell die Pfändung der Mietzahlungen aufgehoben hat.

Und für den seltenen, aber möglichen Fall, man hat zwar die Pfändung der Mieten aufgehoben, es bestehen aber noch Schulden (man hat sich auf Zahlungsplan geeinigt), dann wäre die fälschliche Zahlung der Miete ans FA mit dem Vermieter zu verrechnen.
Heißt schlicht, man hat Miete faktisch gezahlt.

MfG
duck313

Wie es wieder mal geschafft hat, das Schreiben vom FA zu verbummeln frage ich lieber gar nicht erst.
Natürlich als einziger im Haus.

Nunja… Es wird wesentlich häufiger behauptet, dass ein Brief nicht angekommen ist, als dies tatsächlich passiert. Dennoch passiert das von Zeit zu Zeit.

Interessanter finde ich da, dass das Finanzamt (und andere Behörden) sich auf den Standpunkt versteift, dass der Brief auch wirklich angekommen ist. Den Nachweis darüber bleibt es bestimmt schuldig.

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Servus,

zwei Möglichkeiten: Die erste (unwahrscheinlich), dass der Vermieter sonst keine Verbindlichkeiten gegenüber dem FA hatte. Dann steht das überwiesene Geld in Verwahrung und kann erstattet werden - wahrscheinlich in diesem Fall aus Routine dem Steuerpflichtigen, d.h. der Vermieter hat dann das Geld. Die zweite, dass der überwiesene Betrag bei der Finanzkasse von den in Vollstreckung befindlichen Forderungen auf andere bestehende Außenstände umgebucht wurde. Dann hat der Vermieter auch einen Vermögensvorteil in Höhe der Überzahlung erlangt.

Der Nachteil, den der Vermieter erlitten hat, hält sich also in recht übersichtlichen Grenzen. Wenn er z.B. fällige Steuerzahlungen nicht leisten, sondern zuerst mit dem Mieteingang Verbindlichkeiten gegenüber Brankos Blitzinkasso tilgen wollte, und jetzt ein wenig gefoltert wurde, weil die Reihenfolge halt andersrum war, ist das mittelbar schon durch Deine Zahlung veranlasst. Aber es ist ihm überlassen, den erlittenen Nachteil zu konkretisieren.

Schöne Grüße

MMM

Der Zugang von Briefen von Behörden (vereinfacht gesagt) ist im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt:
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.html

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Ich empfehle dir einen Rechtberater bzw. Anwalt aufzusuchen…Wenn du eine Rechtschutz Vers. hast kannst du das erste Beratungsgespräch abrechnen lassen…