Hallo,
Ich habe vor mich im Bereich Wartung und Instandhaltung selbstständig zu machen.
Kann ich als Elektroniker einen Mechaniker für die mechanisch anfallenden Arbeiten anstellen?
Die rechtlichen Dinge wie Eintragung in Handwerkerrolle, Handelsregistereintrag, Gesellschagtervertrag sind alle geklärt, es geht nur um eine Anstellung eines Fachfremden bzw. Ausführen von solchen arbeiten ( Bsp. Kette schmieren, Durchhang einstellen, Drehmomente prüfen, etc. Pp.).
Rechtsform wäre eine GmbH mit mir als Staatl. gepr. Techniker - Elektrotechnik mit Spezialisierung Energietechnik und Prozessautomation als Geschäftsführer.
Viele Grüße,
Holle